Auf dieser Seite erhalten Sie ein aktuelles Angebot an Antworten zu Umweltfragen. Anregungen zur Verbesserung des Angebotes oder Hinweise auf etwaige Fehler sind erwünscht.Wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:
Abfall
Bei Fragen zur Abfallentsorgung kann man sich an das Beratungstelefon des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe, Telefon 115 wenden.
Wilde Müllablagerungen und Verschmutzungen können Sie unter 0721 133-7082 an die Sauberkeitshotline melden (Band).
Sämtliche Informationen zum Karlsruher Abfallwesen (zum Beispiel Sperrmülltermine, Altpapier- und Schadstoffsammlungen, Öffnungszeiten und Standorte der Glascontainer und Wertstoffstationen) finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe.
Abwasser (privat)
Bei Fragen zur privaten Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet Karlsruhe wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt, Stadtentwässerung.
Telefon: 0721 133-7411 oder E-Mail: stadtentwaesserung(at)karlsruhe.de
Informationen zu Entwässerungsgebühren
Informationen zur Grundstücksentwässerung
Informationen zum Kanalnetz
Informationen zum Klärwerk
Abwasser (gewerblich)
Anfragen von Gewerbebetrieben werden vom Umwelt- und Arbeitsschutz unter 0721 133-3101 beantwortet.
Agenda 21
Informationen über die Lokale Agenda 21 in Karlsruhe bekommen Sie auf den Internetseiten des Agendavereins oder im Agendabüro unter 0721 133-3118.
Altautoverwertung
Auskünfte dazu erteilt die Abfallrechtsbehörde des Zentralen Juristischen Dienstes der Stadt Karlsruhe unter 0721 133-3045.
Alter Flugplatz
Der „Alte Flugplatz" in der Nordstadt wurde 2010 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und ist laut der Europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtline (FFH) als besonders schützenswert anzusehen.
Fragen zu diesem Gebiet beantwortet Ihnen gerne Umwelt- und Arbeitsschutz, Abteilung Ökologie – telefonisch unter 0721 133-3122 oder per Email an umweltarbeitsschutz@karlsruhe.de
Altkleider
Professionelle Altkleidersammler arbeiten in der Regel profitorientiert und verkaufen die gesammelten Waren an Dritte-WeltLänder.
Geben Sie deshalb bitte Ihre alten, noch brauchbaren, Kleider, Bettwaren oder Schuhe bei örtlichen Kleiderkammern oder Secon-Hand-Länden ab. Damit vermeiden Sie lange Transportwege und schonen so unsere Umwelt. Außerdem unterstützen Sie so die Hilfsbedürftigen hierzuland.
Adressen finden Sie in unserem Konsumführer www.gruenermarktplatz.de. Kirchen und andere gemeinnützige Einrichtungen unterhalten oft Kleidercontainer mit „Fairwertung-Logo". Sollten Sie dieses Logo auf einem Altkleidercontainer entdecken, so können Sie sicher sein, dass Ihre gespendete Ware von den Organisationen – ohne Profit – in Katastrophengebieten an die dortige Bevölkerung verteilt wird.
Eine Übersicht über Standorte der Altkleidercontainer bekommen Sie beim Team Sauberes Karlsruhe (siehe Abfall).
Altlasten
Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster über altlastenverdächtige Flächen, Altlasten und schädliche Bodenveränderungen erteilt der Fachbereich Wasser, Abfall, Boden beim Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe auf schriftlichen Antrag.
Rückfragen hierzu unter Telefon 0721 133-3101 beziehungsweise per E-Mail. Ein Formular zur Antragstellung auf Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster finden Sie auf unseren Internetseiten.
Altpapier
Altpapier gehört nicht in die Mülltonne! Karlsruher Vereine und Schulen führen mehrmals im Jahr Sammlungen durch. Die genauen Termine erfahren Sie beim Team Sauberes Karlsruhe unter Telefon 115. Weitere Informationen finden Sie auch unter „Recyclingpapier".
Ambrosie
Die Hohe oder Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) stammt aus Nordamerika und vermehrt sich derzeit stark in wärmeren Gebieten Mitteleuropas. Sie kann zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen, insbesondere bei Allergikern. Die einjährige Art blüht von Juli bis in den September hinein. Sie ist gut erkennbar und schon aus gesundheitlichen Gründen sollte die Ausbreitung der Pflanze verhindert werden. Sie kann einfach aus der Erde herausgerissen (am besten bevor die Früchte reif sind und sich aussäen) und in den Restmüll geworfen werden.
Für weitere Fragen steht die Ökologieabteilung des Umwelt- und Arbeitsschutzes der Stadt Karlsruhe unter 0721 133-3101 gerne zur Verfügung.
Amphibien
Infos zum Amphibienvorkommen auf Karlsruher Gemarkung erhalten Sie beim Umwelt- und Arbeitsschutz, Abteilung Ökologie unter 0721 133-3101.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter „Krötenwanderung".
Die Entnahme von Laich ist grundsätzlich durch die zuständige Naturschutzbehörde genehmigungspflichtig.
Die Untere Naturschutzbehörde befindet sich beim Zentralen Juristischen Dienst der Stadt Karlsruhe. Sie erreichen Sie telefonisch unter 0721 133-3041 und 0721 133-3043.
Die Höhere Naturschutzbehörde befindet sich beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe. Sie erreichen sie telefonisch unter 0721 926-0.
Artenschutz
Informationen über den Artenschutz gibt es beim Zentralen Juristischen Dienst, Untere Naturschutzbehörde, unter 0721 133-3041 oder 0721 133 -3043 sowie beim Regierungspräsidium Karlsruhe (Obere Naturschutzehörde), Referat 55 und Referat 56, 76131 Karlsruhe.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Karlsruhe im Themenbereich „Natur- und Umweltschutz".
Asbest
Informationen zum Umgang mit Asbest und den davon ausgehenden Gefahren bekommen Sie beim Umwelt- und Arbeitsschutz unter 0721 133-3101.
Auto
Stellen Sie fest, dass ein abgemeldetes Fahrzeug den öffentlichen Verkehrsraum behindert, können Sie dies bei der Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramtes unter folgenden Telefonnummern melden:
0721 133-3253
0721 133-3254
0721 133-3257
0721 133-3258
oder0721 133-3284
Bei Ölverlust eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum (Stadtgebiet Karlsruhe) wenden Sie sich bitte an das für Ihren Stadtteil zuständige Polizeirevier.
Steht das betreffende Fahrzeug dagegen auf einem Privatgrundstück (Stadtgebiet Karlsruhe) sollten Sie unter 0721 133-3101 Kontakt mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz aufnehmen. Dort wird gegebenenfalls geprüft ob Verunreinigungen der Schutzgüter Boden und Wasser vorliegen und weitergehende Maßnahmen veranlasst werden müssen.
Das Abspritzen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ist gemäß § 2, Absatz 1 der Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Straßen verboten. Dies gilt auch für solche Grundstücksflächen, die unmittelbar an die Straße angrenzen und ohne Benzinabscheider zur Straße hin entwässert werden. Bei Zuwiderhandlung stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Das Warmlaufenlassen des Motors ist im übrigen gem. § 30 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ebenfalls verboten und kann beim zuständigen Polizeirevier zur Anzeige gebracht werden.
Badegewässer
Jedes Jahr wird durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) eine Karte mit den Daten zur Wasserqualität der über 300 ausgewiesenen baden-württembergischen Badegewässern herausgegeben.
Die Badegewässer werden während der Badesaison (in der Regel zwischen 01.06. und 15.09.) zwei mal pro Monat vom Gesundheitsamt auf ihre Wasserqualität hin untersucht. Die Untersuchungen konzentrieren sich auf Bakterien, die auf fäkale Verunreinigungen schließen lassen. Daneben geben Vor-Ort-Kontrollen weitere Hinweise auf sonstige Verunreinigungen, welche für Badende schädlich sein können.
Die Badegewässerkarte und weitere Informationen zum Thema Baden finden Sie auf den Seiten der LUBW.
Bärlauch (allium ursinum)
Bärlauch, auch bekannt als Waldknoblauch, kommt in ganz Europa und Nordasien vor und ist im Frühjahr in feuchten Laub- und Auwäldern zu finden.
Privatpersonen ist es gestattet geringe Mengen Bärlauch für den Eigenbedarf zu sammeln. Blütezeit: April bis Juni; Sammelzeit ist vor der Blütezeit (ab Ende Februar), da er sonst ungenießbar ist.
Zu beachten sind folgende Regeln: Der Bestand darf nicht geschmälert oder vernichtet werden, keinesfalls Knospen verletzen oder entfernen, nicht rausreißen sondern abschneiden, Blätter gründlich abwaschen bzw. abkochen (Fuchsbandwurm!), da das Frühjahr Brutzeit für zahlreiche Vögel ist, müssen Störungen im Unterholz vermieden werden. Innerhalb von Naturschutzgebieten ist das Verlassen von Wegen und das Pflücken von Pflanzen, also auch von Bärlauch, grundsätzlich untersagt. Gewerbliches Sammeln bedarf einer behördlichen Zustimmung! Achtung! Die Blätter der Bärlauchpflanze ähneln denen junger Maiglöckchen (Convallaria majalis). Vergiftungsgefahr mit zum Teil tödlichen Folgen. Wesentliches und bekanntestes Erkennungsmerkmal des Bärlauchs ist der knoblauch-ähnliche Geruch, welcher beim Zerreiben der Blätter hervortritt und an den Händen haften bleibt.
Baggerseen
Das Baden in den Karlsruher Baggerseen und öffentlichen Gewässern ist gemäß Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe vom 15.05.1979, zuletzt geändert am 09.07.2002, grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahmeregelung besteht für einen Teilbereich des Grötzinger Baggersees. Zum dortigen Baden gibt es eine Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über die Benutzung des Baggersees Grötzingen vom 19. Mai 2015 (Amtsblatt vom 22. Mai 2015). In dieser Rechtsverordnung werden der Naturschutz, die Nutzungsinteressen am See sowie die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geregelt.
Batterien
Es existieren je nach Anforderung verschiedene Batterietypen, die auf unterschiedlichen elektro-chemischen Verfahren basieren und sich in ihrer Zusammensetzung erheblich unterscheiden. Sie können Quecksilber, Cadmium oder Blei und andere Stoffe enthalten. Kommt es zu Verletzungen der Ummantelung können Batterien auslaufen und stellen so eine noch größere Gefahr für Mensch und Umwelt dar.
Ausgelaufene Batterien sollten Sie gut verpackt zur nächsten Schadstoffannahmestelle oder mobilen Schadstoffsammlung bringen. Vermeiden Sie beim Umgang mit ausgelaufenen Batterien den Hautkonkakt (Handschuhe). Leere Batterien gehören nicht in den Hausmüll.
Der Einzelhandel hat in den 1990er Jahren ein bundesweites Rücknahmesystem aufgebaut und ist verpflichtet leere Batterien zurückzunehmen, oftmals stehen entsprechende Behälter zur Sammlung in den Geschäften bereit. Bei den Wertstoffstationen der Stadt Karlsruhe stehen ebenfalls Behälter zur Rücknahme bereit.
Baubiologie
Baubiologie ist die Lehre von der ganzheitlichen Beziehung zwischen dem Mensch und seiner Wohnumwelt. Im engeren Sinne ist damit der Bau und die Einrichtung des Wohnraums oder Gebäudes nach umweltfreundlichen und gesundheitlichen Gesichtspunkten gemeint.
Adressen zu Baumaterialien finden Sie in den „Gelben Seiten" oder im örtlichen Telefonbuch.
Baumschutz
Ihre Anliegen zum Thema Baumschutz und zur Baumschutzsatzung in Karlsruhe beantwortet Ihnen das Gartenbauamt, Lammstraße 7a, 76133 Karlsruhe, telefonisch unter 0721 133-6753 oder per E-Mail: gba@karlsruhe.de.
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Auf vorhandene Nester und Brutstätten ist dennoch auch hier Rücksicht zu nehmen!
Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne der Zentrale Juristische Dienst, Untere Naturschutzbehörde, telefonisch unter 0721 133-3041 oder 0721 133-3043.
Baustoffrecyclingmaterial
Die Ablagerung oder Einbringung von Baustoffrecyclingmaterial in Boden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Auskünfte erteilt der Fachbereich Wasser, Abfall, Boden beim Umwelt- und Arbeitsschutz unter 0721 133-3101.
Bienen
Bienen produzieren unter anderem Honig und bestäuben Blüten – sie sind also nützlich. Manchmal kommt es allerdings vor, dass ein Schwarm sein Nest verlässt (ausschwärmt) und sich ein neues Nest sucht. In diesem Fall und auch bei allgemeinen Fragen zu Bienen können Sie sich an Ihren örtlichen Imkerverein wenden.
Mehr Informationen und Anschriften der örtlichen Imkervereine finden Sie auch beim Deutschen Imkerbund.
Neben der der Allgemeinheit am meisten bekannten Honigbiene gibt es auch noch zahlreiche Solitär- beziehungweise Wildbienen. Gemäß der Verordnung zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen stehen alle heimischen Bienenarten unter besonderem, teils auch unter strengem Artenschutz! Zahlreiche Informationen erhält man auch im Internet, beispielsweise beim Naturschutzbund oder beim Infodienst Verbraucherschutz-Ernährung-Landwirtschaft.
Bio-Bauernhöfe
Adressen von Karlsruher Bio-Bauern finden Sie im Konsumführer „Grüner Marktplatz Karlsruhe" unter der Rubrik Lebensmittel.
Biodiesel
Biodiesel besteht aus mit Methanol veresterten Fettsäuren, genauer Fettsäure-Methylester. Daher ist für Biodiesel auch die Bezeichnung RME (Raps-Methylester oder Rapsölfettsäure-Methylester) gebräuchlich.
Aus einem Hektar Raps gewinnt der anbauende Landwirt circa 3,5 Tonnen Rapssaat. 1,2 Tonnen davon werden zu Rapsöl, der Rest zu Viehfutter verarbeitet. Aus diesen 1,2 Tonnen Rapsöl entstehen dann nach Aufbereitung etwa 1.320 Liter Biodiesel mit denen in etwa 20.000 gefahrene Kilometer zurückgelegt werden können.
Eine Liste mit Adressen der Karlsruher Tankstellen, die Biodiesel anbieten finden Sie im Konsumführer „Grüner Marktplatz Karlsruhe". Eine bundesweite Anbieterliste ist unter www.biodiesel.de zu finden.
Biotonne
Infos zur Biotonne erhalten Sie beim Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe unter Telefon 115.
Biotope
Informationen über die auf Karlsruher Gemarkung vorhandenen Biotope bekommen Sie beim Umwelt- und Arbeitsschutz, Abteilung Ökologie unter 0721 133-3101.
Bodenproben
Hobby- und Kleingärtner können ihren Boden bei privaten Laboren gegen Entgelt untersuchen lassen. Adressen finden Sie im Branchenfernsprechbuch „Gelbe Seiten".
Brummtonphänomen
Mit dieser Problematik hat sich die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) hinreichend befasst.
Informationen und Auskünfte bekommen Sie bei der LUBW, Griesbachstraße 1-3, 76185 Karlsruhe, Telefon 0721 5600-0, E-Mail: poststelle@lubw.bwl.de
Brunnen
Möchten Sie auf Ihrem Grundstück einen Grundwasserbrunnen zur Gartenberegnung niederbringen, dann muss dies bei der Wasserbehörde des Zentralen Juristischen Dienstes der Stadt Karlsruhe beantragt werden. Bei Fragen oder zur Anforderung des Brunnenantrages wenden Sie sich bitte unter 0721 133-3005 an die genannte Dienststelle. Übrigens darf das so gewonnene Wasser darf nicht zu Bade- oder Genusszwecken verwendet werden!
Sollte es Sie interessieren wo sich in Karlsruhe öffentliche Brunnen mit Trinkwasserqualität befinden, gibt Ihnen das Gartenbauamt, welches für die Unterhaltung der Brunnen zuständig ist, unter 0721 133-6701 Auskunft.
Auskünfte über Trinkwasserbrunnen erhalten Sie bei der Kundenberatung der Stadtwerke Karlsruhe unter Telefon 0800 200 300 6.
Car-Sharing
Informationen zu Car-Sharing und zu nachhaltiger Mobilität finden Sie im Konsumführer „Grüner Marktplatz" unter der Rubrik Mobilität.
CD- und DVD-Recycling
Seit Anfang Juli 2008 können auch in Karlsruhe ausgediente CDs und DVDs an allen Karlsruher Wertstoffstationen abgegeben werden. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe sammelt die „hüllenlosen" Silberlinge in entsprechenden Behältern und führt diese einer sortenreinen Wiederverwertung zu. Angenommen werden auch kleinere Mengen die aus Gewerbebetrieben stammen. Das Angebot ist kostenlos.
Ferner informiert das Umweltbundesamt in seiner Broschüre „CD-Recycling-Sammlung und Verwertung von CD und DVD" ausführlich über das Thema. Die Broschüre steht im Internet unter www.umweltbundesamt.de zum kostenlosen Herunterladen bereit.
Chemikalien
Auskünfte über Auswirkungen bestimmter Chemikalien und Schadstoffe auf die Umwelt bekommen Sie bei der Umweltberatung des Umwelt- und Arbeitsschutzes unter 0721 133-3101. Eine Datenbank mit Stoffinformationen für Bürgerinnen und Bürger ohne chemische Kenntnissse stellt die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz im Internet zur Verfügung.
Chemische Labore
Chemische Labore führen gegen Entgelt Schadstoffmessungen aller Art durch. Adressen findet man im Branchenfernsprechbuch „Gelbe Seiten".
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA)
Aufgaben:
- amtliche Lebensmittelüberwachung (auch Kosmetika und Bedarfsgegegnstände)
- Diagnostik von Tierkrankheiten und -seuchen sowie Zoonosen
- Fleischhygiene
- Umweltanalytik
- Arzneimittel
Anschrift:
Hoffstr. 3
76133 Karlsruhe
sowie
Weißenburger Str. 3
76187 Karlsruhe
0721 926-3611
poststelle@cvuaka.bwl.de
Chemietoiletten
Haben Sie in Ihrem Wohnmobil oder Camper eine Chemietoilette und möchten diese entsorgen? Normalerweise ist bei den Campingplätzen eine Annahmestelle für die Entsorgung vorhanden.
Sollte dies aber einmal nicht der Fall sein gibt es für Karlsruher Bürgerinnen und Bürger beim Klärwerk des städtischen Tiefbauamtes die Möglichkeit, diese zu entsorgen.
Deponie
Die Karlsruher Mülldeponie im Rheinhafen wird vom Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe betrieben. Eine Anlieferung von Abfall ist dort jedoch seit Mitte 2005 nicht mehr zulässig. Private Anlieferer können die Wertstoffstation in der Nordbeckenstraße 1 nutzen. Auskünfte über Öffnungszeiten und Anlieferungsmöglichkeiten erteilt das Abfallberatungstelefon unter der Nummer 115.
Deutsche Bahn AG (Umweltaufsicht)
Bei Verschmutzungen oder Lärmbelästigungen durch vorbeifahrende Züge können sich betroffene Bürger an das Eisenbahnbundesamt, Südendstraße 44, 76135 Karlsruhe unter 0721 1809-0 wenden.
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
Beim DLR erhalten Sie zum Beispiel Karten über die Luftbelastung durch Flugzeuge.
Kontakt:
Linder Höhe
51147 Köln
E-Mail: info(at)dlr.de
Internet: www.dlr.de
Dosenpfand
siehe „Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen"
Drohnen
Regelungen zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS/Drohnen) finden Sie in der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) für das Land Baden-Württemberg.
DVD-Recycling
siehe Stichwort „CD-Recycling"
Elektrosmog
Allgemeine Fragen zu Elektrosmog und dessen Auswirkungen beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter unter Telefon 0721 133-3101.
Bei Fragen im Zusammenhang mit Hochspannungsleitungen des örtlichen Stromversogers (EnBW oder Stadtwerke Karlsruhe) wenden Sie sich bitte direkt an die genannten Stellen.
Fragen zur Elektrosmogbelastung durch Telefone beziehungsweise Mobilfunkanlagen werden bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn, Außenstelle Karlsruhe, Kanalweg 90, 76149 Karlsruhe, Telefon 0721 9828-0, E-Mail: KARL01.postfach(at)regtp.de, beantwortet.
Grenzwerte finden sich in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) Eine aktuelle Übersicht über strahlungsarme Handys finden Sie im Internet unter www.handywerte.de. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Handy einen geringen SAR-Wert (spezifische Absorptionsrate in Watt pro Kilogramm Körpergewicht) hat.
Elektro-Schrott
Seit dem 24. März 2006 dürfen private Verbraucher Elektro(nik)-Altgeräte nicht mehr in den Hausmüll werfen, sondern müssen sie getrennt entsorgen. Altgeräte können entweder beim Kauf eines Neugerätes beim Händler oder bei den entsprechenden Entsorgungs-/Sammelstellen des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe zurückgegeben werden.
Seit 1. Juli 2006 dürfen die Schwermetalle Blei, Quecksilber, Cadmium und auch einige Bromverbindungen, die bisher als Flammschutzmittel eingesetzt wurden, nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden.
Weitere Informationen zum neuen Elektronik-Gesetz erhalten Sie unter www.green-electronics.info und beim Umweltbundesamt.
Achten Sie beim Neukauf eines Elektrogerätes besonders auf das Umweltzeichen „Blauer Engel". Damit schonen Sie sich und Ihre Umwelt erheblich vor vermeidbaren Belastungen. Viele Produkte im Elektronikbereich sind mittlerweile mit dem Umweltengel ausgezeichnet.
Energieausweis für Gebäude
Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern oft nur wenig über deren Energiebedarf. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Dieser wurde mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung in deutsches Recht umgesetzt.
Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten seit dem 1. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen.
Seit Januar 2009 gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude. Eine vorsätzliche oder fahrlässige Nicht-Vorlage des Energieausweises seitens des Vermieters oder des Verkäufers stellt übrigens eine Ordnungswidrigkeit dar. Betroffene Kauf- oder Mietinteressenten können sich in solchen Fällen an das zuständige Bauordnungsamt wenden.
Seit dem 1. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr die Ausweise gut sichtbar ausgehängt werden.
Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht. Die Energieberatung der Stadtwerke Karlsruhe berät Sie hierzu gerne unter 0721 599-2121.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet bei der Deutschen-Energie-Agentur, beim Umweltbundesamt und beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie bei diversen anderen staatlichen Stellen und privaten Energieberatern.
Energiesparlampen
Im Vergleich zu Glühbirnen sind Energiesparlampen sehr sparsam und langlebig. Sie verbrauchen bei gleicher Helligkeit nur etwa ein Fünftel an Energie, dabei liegt ihre Lebensdauer mit 6.000 bis 8.000 Brennstunden um das bis zu Achtfache über der Lebensdauer von Glühbirnen. Trotz ihres höheren Anschaffungspreises sparen Energiesparlampen so über ihre Lebensdauer eine beachtliche Menge Geld. Aufgrund ihres geringen Stromverbrauchs entlasten Energiesparlampen die Umwelt.
Besonders Emissionen von Kohlendioxid, dem Hauptverursacher des Treibhauseffekts, können durch die Verwendung von Energiesparlampen anstelle von Glühbirnen reduziert werden. Energiesparlampen enthalten wenige Milligramm Quecksilber. Sie dürfen nicht zerstört werden, da dann giftige Quecksilberdämpfe freigesetzt werden.
Die sachgerechte Entsorgung erfolgt über Schadstoffsammelstellen, welche die Lampen einem Quecksilber-Recycling zuführen. Falls Ihnen doch einmal eine Energiesparlampe zerbrechen sollte, gehen Sie nach den folgenden, von der Verbraucherzentrale Bayern erläuterten Schritten, bei der Entsorgung vor:
„Suchen sie sich ein Glas mit Schraubverschluss und sammeln die großen Stücke ein (Achtung: Tragen Sie hierbei bitte Handschuhe!). Nehmen sie ein Stück Pappe und kehren sie die restlichen Scherben zusammen. Jetzt nehmen sie ein Blatt Papier zu Hilfe, kehren mit der Pappe die Scherben auf dieses Papier und schütten vorsichtig die Scherben ins Glas. Dann können sie am besten einen feuchten Lappen nehmen und damit versuchen, die kleinen Scherbensplitter zu entfernen. Tun sie auch den feuchten Lappen mit in das Glas. Die Handschuhe und die Pappe bzw. das Papier müssen sie mit entsorgen. Und zur Sicherheit können sie einen Aufkleber anbringen: Achtung kann Quecksilberreste enthalten."
Eine Übersicht über die Karlsruher Schadstoffsammelstellen finden Sie auf den Internet-Seiten beim Amt für Abfallwirtchaft.
Weitere Abgabestellen sind seit Februar 2010 bei den Kundenberatungszentren der Stadtwerke in der Kaiserstr. 182 und in der Pfinztalstr. 65 sowie in der Daxlander Str. 72 vorhanden.
Energieversorgung Baden-Württemberg (EnBW)
Kontakt:
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
E-Mail: info(at)enbw.com
Internet: www.enbw.com
Vertriebs- und Servicegesellschaft der EnBW
0721 63-00
Störungshotline Strom
0800 3629477
Störungshotline Gas/Wasser
0711 28928
Störungshotline Fernwäme
0711 28944444
Energieberatung
Kompetene Beratung bekommen Sie in Karlsruhe beim Kundenberatungszentrum der Stadtwerke Karlsruhe, Daxlander Str. 72, 76185 Karlsruhe, Telefon 0721 599-2121
E-Mail: energieberatung @stadtwerke-karlsruhe.de
E-Nummern
siehe Stichwort „Lebensmittelzusatzstoffe"
Erdbebenauskunft
Kontakt:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Geophysikalisches Institut
Forschungsbereich Seismologie
Hertzstraße 16
76187 Karlsruhe
0721 608-4558 (Sekretariat).
Nähere Informationen zu den Erdbebenzonen in Baden-Württemberg erhalten Sie beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg.
Erdgasauto
Erdgasfahrzeuge haben eine Schadstoffreduzierung von bis zu 80 Prozent gegenüber herkömmlichen Benzin- und Dieselfahrzeugen.
Trotz höherer Anschaffungskosten haben Sie zusätzlich einen wirtschaftlichen Vorteil durch geringere Betriebs- und Treibstoffkosten.
Informationen über die Förderung erhalten Sie bei den Stadtwerken Karlsruhe (siehe Zuschüsse).
Jede Menge Hintergrundinformationen gibt es auch im Internet, zum Beispiel unter
gas24.de
Erdgastankstellen
Eine Adressliste von Tankstellen in Karlsruhe gibt es im Konsumführer „Grüner Marktplatz Karlsruhe".
Erdwärme
siehe Stichwort „Geothermie"
Ernährungsberatung
Beratungen bieten die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Ernährungszentrum Mittlerer Oberrhein beim Amt für Landwirtschaft in Bruchsal und in der Regel alle Krankenkassen an.
Eselbeweidung auf dem Alten Flugplatz
Die Pflege des Flugplatzes wird im nördlichen Teil durch Esel übernommen.
Auskunft zu dem Projekt/Vorhaben und zu den Tieren an sich bekommen interessierte Bürgerinnen und Bürger beim Umwelt- und Arbeitsschutz, Abteilung Ökologie unter 0721 133-3101.
Die Tiere sind durch einen Zaun geschützt und dürfen nicht gefüttert werden. Bitte beachten Sie die aufgestellten Hinweistafeln und verhalten Sie sich dementsprechend. Führungen von Kindergärten, Schulen oder anderen Gruppen sind auf Anfrage möglich. Informationen sind beim Umwelt- und Arbeitsschutz erhältlich.
Die ordnungsgemäße Pflege der Tiere ist durch häufige Kontrollen des Besitzers und tierärztliche Betreuung gegeben. Sollten Sie als Besuchende/Nutzende des Alten Flugplatzes feststellen, dass irgend etwas mit den Tieren oder der Umzäunung nicht in Ordnung ist, so melden Sie dies bitte umgehend dem Besitzenden oder beim Umwelt- und Arbeitsschutz unter 0721 133-3101.
Fahrradkuriere
Adressen gibt es im Karlsruher Konsumführer „Grüner Marktplatz" und im Branchenfernsprechbuch „Gelbe Seiten".
Feinstaub (PM 2,5 und PM10)
Feinstaub wird auch als Schwebstaub beziehungsweise PM2,5 oder PM10 (Particulate Matter) bezeichnet. Die Zahl hinter der Abkürzung PM steht dabei für den aerodynamischen Durchmesser (2,5 oder 10 µm) der Partikelteilchen.
Ein Mikrometer (µm) entspricht dabei einem tausendstel Millimeter. Teile die kleiner als 10 µm sind, sind für den Menschen von gesundheitlicher Relevanz. Partikel dieser Größe gelangen beim Atmen in die Luftröhre bis hin zu den Bronchien. Noch kleinere Partikel (PM2,5) können sogar bis in die Lunge vordringen.
In Karlsruhe wird der Parameter Feinstaub an den Stationen Reinhold-frank-Straße, Nordwest und Eggenstein laufend durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) im Auftrag des Landes Baden-Württemberg gemessen. Die Stationen liegen alle in Gebieten mit hoher Siedlungs- und/oder Verkehrsdichte beziehungsweise hoher Dichte an Industrie und Gewerbe und dienen vorrangig zur Überwachung der Immissionsgrenzwerte. Seit 01.01.2005 darf der zugelassene 24-Stunden-Grenzwert bei PM10 von 50 µg/m³ Luft an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden.
Der Jahresmittel-Grenzwert (PM10) beträgt zum Schutz der menschlichen Gesundheit 40 µg/m³ (siehe § 4 Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10), 39. BImSchV). In Karlsruhe wurden im Jahr 2014 an der Station Reinhold-Frank-Straße an 12 Tagen Überschreitungen des 24-Stunden-Grenzwertes festgestellt. Der Jahresmittelwert lag bei 22 µg/m³.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat für den Stadtbereich Karlsruhe einen Maßnahmenkatalog zur Luftreinhaltung erarbeitet (Luftreinhalteplan). Aktuelle Messdaten können bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz im Internet abgerufen werden. Dort gibt es auch ausführliche Hintergrundinformationen zum Thema Luftreinhaltung und -belastung.
Feldhut
Feldhüter sind hauptamtlich tätige Naturschutzwarte und bei der Stadt Karlsruhe organisatorisch dem Liegenschaftsamt in der Abteilung „Landwirtschaft mit Beratungsstelle für Obst- und Gartenbau, Feldhut" zugeordnet.
Die Zuständigkeiten für die sechs Bezirke auf städtischer Gemarkung erfahren Sie unter 0721 133-2380.
Feuerlöschpulver entsorgen
Die Richtlinien hierzu erfahren Sie beim Zentralen Juristischen Dienst, Abfallrechtsbehörde, unter 0721 133-3045.
Fischereisachverständige
Fischereisachverständige erreichen Sie beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 33
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
0721 926-0
poststelle@rpk.bwl.de
oder für den Landkreis Karlsruhe beim
Amt für Verbraucherschutz und Veterniärwesen
Landratsamt Karlsruhe
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
0721 936-50
veterinaeramt@landratsamt.karlsruhe.de
Fledermäuse
Fledermäuse sind keine Mäuse im eigentlichen Sinn und stehen unter Naturschutz.
Informationen und Beratung bietet die Abteilung Ökologie des Umwelt- und Arbeitsschutzes unter 0721 133-3101.
Wir bitten die Karlsruher Bevölkerung darum, eine Sichtung oder Wahrnehmung von Fledermäusen zu melden.
Fluglärm
siehe Stichwort „Lärmbelästigungen"
Flüssiggas
Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische) ist ein Kohlenwasserstoff, der unter relativ geringem Druck verflüssigt und dann nur etwa 1/260 seines gasförmigen Volumens einnimmt. Diese Energie zeichnet sich durch einen hohen Energiegehalt aus. Gleichzeitig verbrennt sie schadstoffarm und lässt sich gut lagern.
Flüssiggas ist transportabel und deshalb an jedem Ort einsetzbar. Eine der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von Flüssiggas ist der Antrieb von Motoren. Es eignet sich als Kraftstoff ebenso gut wie Benzin, Diesel oder Erdgas. Die Qualitätsanforderungen an Autogas sind europaweit einheitlich in der DIN EN 589 geregelt und ermöglichen somit einen problemlosen grenzüberschreitenden Einsatz.
Eine der prägnantesten Eigenschaften von Autogas ist seine hohe Klopffestigkeit, die den Zusatz von Additiven unnötig macht. Der Einsatz von Flüssiggas für motorische Zwecke hat sich in der Praxis seit Jahrzehnten bewährt. Unter anderem wird es besonders als wirtschaftlicher und umweltfreundlicher Kraftstoff für Gabelstapler geschätzt, da seine saubere Verbrennung den Einsatz von Staplern auch innerhalb von Gebäuden erlaubt. Eine bundesweite Tankstellenübersicht finden Sie unter www.autogastanken.de. Informationen zur Umrüstung von Fahrzeugen erhalten Sie im Internet-Portal www.autogas-ratgeber.de.
Fogging
Plötzlich auftretender, immer wiederkehrender Schwarzstaubbefall von einzelnen oder mehreren Wohnräumen ist seit den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts immer häufiger anzutreffen. Verursacht werden diese ölig-schmierigen Verunreinigungen durch schwerflüchtige organische Verbindungen (Weichmacher), welche häufig beispielsweise in Farben, Fußbodenklebern, PVC-Bodenbelägen oder Vinyltapeten vorkommen. Ausführliche Informationen zum Thema hat das Umweltbundesamt in seinem Ratgeber „Attacke des schwarzen Staubes" zusammengestellt.
Informationen finden Sie unter www.baustoffchemie.de.
Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
Informationen zum FÖJ gibt es bei der
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Stafflenbergstraße 38
70184 Stuttgart
0711 164099-0
foej(at)lpb.bwl.de
Froschlaich
Die Entnahme von Froschlaich bedarf der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Kontakt
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 55
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
0721 926-0
Gartenabfälle
Gartenabfälle können in Karlsruhe über Selbstkompostierung, Grünabfallcontainer oder über Laubsäcke entsorgt werden oder direkt zu den Kompostplätzen in Knielingen beziehungsweise Grötzingen gebracht werden.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist im Innenbereich bzw. innerhalb geschlossener Bebauung grundsätzlich untersagt.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nur unter strengen Bedingungen erlaubt und in der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen genau festgelegt. Diese besagt dass anfallende pflanzliche Abfälle auf landwirtschaftlich oder gärtnerische genutzten Flächen in Gebieten im Sinne von § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich = außerhalb geschlossener Bebauung) im Rahmen der Grundstücksnutzung dort durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen und Kompostieren beseitigt werden müssen.
Dabei dürfen keine Geruchsbelästigungen entstehen. Soweit die Abfälle aus landbautechnischen Gründen oder wegen der Beschaffenheit nicht in den Boden eingearbeitet werden können, ist eine Verbrennung unter folgenden Gesichtspunkten erlaubt:
- Anfallende Abfälle müssen zur Verbrennung so weit wie möglich zu Haufen oder Schwaden zusammengefasst werden.
- Flächenhaftes Abbrennen ist unzulässig.
- Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
- Der Verbrennungsvorgang ist durch Pflügen eines Randstreifens so zu steuern, dass das Feuer unter ständiger Kontrolle gehalten werden kann und dass hierdurch keine Verkehrsbehinderungen oder andere erhebliche Belästigungen sowie gefahrbringender Funkenflug entstehen.
- Abstände zu benachbarten Grundstücken und sonstigen gefährdeten Objekten sind wie folgt einzuhalten, Mindestabestände dürfen keinesfalls unterschritten werden: 200 Meter von Autobahnen, 100 Meter von Bundes-, Land- und Kreisstraßen, 50 Meter von Gebäuden und Baumbeständen.
- Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden, ebenso nicht zwischen Sonnenunter- und aufgang.
- Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein.
- Die Verbrennungsrückstände sind alsbald in den Boden einzuarbeiten.
Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist vorab der Ortspolizeibehörde schriftlich anzuzeigen. Bei der Stadt Karlsruhe ist dies der Zentrale Juristische Dienst, Abfallrechtsbehörde. Diesen erreichen Sie unter der Behördenrufnummer 115.
Gasmasken
Kontakt
Firma Bastian
Brand- und Sicherheitsschutz
Essenweinstraße 38
76131 Karlsruhe
0721 616048
Geomantie
Geomantie ist die Lehre und Wissenschaft von den Kräften der Erde und ihrer Störungszonen und Wasseradern.
Siehe auch: Rutengänger
Geothermie
Informationen zur Errichtung von Erdwärmesonden (Sole/Wasser-Wärmepumpen), Erdwärmekollektoren oder Grundwasserwärmepumpen (Wasser/Wasser-Wärmepumpen)) im Stadtgebiet Karlsruhe erteilt der Fachbereich Wasser, Abfall, Boden beim Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe unter 0721 133-3101.
Je nach Lage des Grundstücks ist die Tiefe der Erdwärmesonden auf die Basis des Oberen Grundwasserleiters begrenzt. Für den Bau und Betrieb von Geothermieanlagen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die rechtzeitig vor Baubeginn bei der Wasserbehörde des Zentralen Juristischen Dienstes der Stadt Karlsruhe beantragt werden muss.
Aktuelle Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen erhalten Sie beim Bundesverband Wärmepumpen e.V. unter www.waermepumpe.de.
Geräte- und Produktsicherheit
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist für die Geräte- und Produktsicherheit zuständig und führt unter anderem Kontrollen von technischen Geräten und Produkten (auch von Medizinprodukten) hinsichtlich der Sicherheit für Benutzer und Dritte durch.
Es fungiert als Verbraucherschutzbehörde und ist in das EU-Schnellinformationsssystem eingebunden um unsichere Geräte und Produkte aus dem Verkehr zu nehmen. Hersteller und Importeure werden ebenfalls beraten (CE-Kennzeichnung, Sicherheitsstandards, Konformiätsbewertungsverfahren).
Geruchsbelästigungen
Stellen Sie im Stadtgebiet Karlsruhe eine Geruchsbelästigung fest, so können Sie sich diesbezüglich unter 115 an das Umwelttelefon der Stadt Karlsruhe wenden.
Um den Verursacher so schnell wie möglich herauszufinden, sollten Sie die Belästigung unverzüglich melden und möglichst aussagereiche Angaben über Art und Ort des Geruches sowie Intensität und Dauer machen.
Treten die Belästigungen außerhalb der Dienstzeiten auf, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Polizeirevier.
Geschirrmobil
Adressen von Firmen, die Geschirrmobile verleihen, finden Sie im Branchenfernsprechbuch „Gelbe Seiten" unter dem Stichwort „Festbedarf". Das Spülmobil der Arbeitsförderung Karlsruhe können Sie unter 0721 972460 buchen.
Gesundheitsamt
Das gemeinsame Gesundheitsamt für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe befindet sich beim Landratsamt Karlsruhe.
Kontakt
Landratsamt Karlsruhe
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
0721 936-5943
gesundheitsamt@landratsamt-karlsruhe.de
Es bietet unter anderem eine umweltmedizinische Beratung an.
Gewässerführer
Gewässerführer sind ausgebildete Ehrenamtliche, die kostenlose Führungen zu den Karlsruher Gewässern für Klassen und interessierte Gruppen anbieten. Sollten Sie Interesse an der Arbeit der Gewässerfüherinnen und Gewässerführer oder an einer Führung haben, dann besuchen Sie die Internetseiten der Lokalen Agenda 21 Karlsruhe.
Gewässergüte
siehe „Badegewässer" und „Baggerseen"
Gewässerverunreinigung
Haben Sie in Karlsruhe ein Schadensereignis mit einer Verunreinigung eines Flusses, Baches, Grabens, Sees oder des Grundwassers festgestellt, wählen Sie zur unmittelbare Gefahrenabwehr bitte den Notruf
112 oder verständigen Sie die nächstgelegene Polizeidienststelle 110.
Gewerbeaufsicht
Die wichtigsten Aufgaben der Gewerbeaufsicht umfassen den Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, den Schutz der Umwelt und der Menschen vor schädlichen Immissionen wie Lärm, Staub, Gerüche, Luftschadstoffe sowie den anlagenbezogenen Gewässerschutz und die ordnungsgemäße Abfallverwertung und -entsorgung.
Weitere Informationen
Glascontainer
Eine Übersicht über Altglascontainer-Standorte in Karlsruhe finden Sie auf der Homepage des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe.
Glockenlärm
siehe Stichwort „Lärmbelästigungen"
Greenpeace
Greenpeace-Gruppe Karlsruhe
Steinstraße 23
76133 Karlsruhe
0721 377771
karlsruhe@greenpeace.de
Grillen
Grillen im Garten oder auf dem Balkon ist in Baden-Württemberg nicht ausdrücklich verboten. Ein Grill ist, selbst wenn er eingefasst oder gemauert sein sollte, nach § 22 Bundesimmsionsschutzgesetz keine genehmigungsbedürftige Anlage.
Er ist jedoch so zu betreiben, dass „schädliche Umwelteinwirkungen" auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen. Sollten Sie sich durch Grillgerüche in Ihrer Nachbarschaft mehr als üblich belästigt fühlen, ist der private Klageweg in Anspruch zu nehmen.
Grillplätze
Eine Übersicht über öffentliche Grillplätze auf Karlsruher Gemarkung erhalten Sie beim Forstamt unter 0721 133-7352 oder 0721 133-7353.
Grüner Marktplatz Karlsruhe
Sind Sie gezielt auf der Suche nach Produkten und Dienstleistungen, die ökologisch und sozial verträglich sind? Der „Grüne Marktplatz" steht für nachhaltiges Einkaufen, Handeln und Leben und beinhaltet Adressen von Geschäften in Karlsruhe, die sich auf nachhaltigen Konsum spezialisiert haben. Neben zahlreichen Adressen finden Sie in einigen Rubriken auch Beiträge mit vielen Hintergrundinformationen, zum Beispiel zum Fairen Handel, zu Pestiziden in Lebensmitteln, zu Papierprodukten und vielem mehr.
Der Einkaufsführer ist ein Gemeinschaftsprodukt im Sinne der Agenda 21. Die beteiligten Gruppen sind:
- Agenda 21 Karlsruhe e.V.
- ANA & ANDA
- APDW e.V.
- BUZO Umweltzentrum
- Greenpeace Karlsruhe
- KonsumGlobal Karlsruhe
- Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz
Grundwasser
Auskunft über aktuelle Grundwasserstände erteilt das Tiefbauamt unter 0721 133-6601.
Diese Auskunft ist gebührenpflichtig! Allgemeine Fragen zum Thema Grundwasser im Stadtbereich Karlsruhe können Sie gerne unter 0721 133-3101 an den Umwelt- und Arbeitsschutz richten.
Gülle, Jauche, Festmist und Geflügelkot
Je nach Wind- und Witterungsperiode kann es durch die Ausbringung der genannten Stoffe zu mehr oder weniger starken Geruchsbelästigungen kommen. Die Ausbringung auf Ackerflächen ist grundsätzlich erlaubt. Einschränkungen und Verbote gibt es bei Flächen die in Wasserschutzgebieten (unterschiedliche Klassen) liegen. Ein Ausbringen bei gefrorenem Boden sowie zwischen 15.11. und 15.01 ist nicht erlaubt.
Gemäß der Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung) ist die Ammoniakverflüchtigung durch bodennahe Ausbringung so weit wie möglich zu vermeiden. Vegetationsstand, Witterung, Temperatur und Sonneneinstrahlung sind beim Ausbringen zu berücksichtigen. Auf unbestelltem Ackerland muss tierischer Dünger unverzüglich in den Boden eingearbeitet werden.
Ein Merkblatt Gülle-Festmist-Jauche-Gärsaft-Gewässerschutz ist beim Umweltministerium Baden-Württemberg erhältlich.
Gütesiegel
Eine Übersicht der wichtigsten regionalen, bundesweiten und europäischen sowie nicht-europäischen Öko-Siegel in den unterschiedlichsten Bereichen wie zum Beispiel „Blauer Engel", „Euroblume", "TransFair" und viele andere finden Sie im Konsumführer „Grüner Marktplatz Karlsruhe", auf unserer Internetseite „Ökofaires Karlsruhe" und in der Broschüre „LOGO – Ökologische ausgerichtete Kennzeichen für Produkte und Dienstleistungen" des Umweltbundesamtes. Ausführliche Informationen im Internet über alle Gütesiegel gibt es unter www.label-online.de.
Hausbrand
so nennt man im Fachjargon Geruchsbelästigungen die von Heizungen, offenen Kaminen und Kachelöfen ausgehen. Die Belästigungen sind meist auf schlecht eingestellte Heizungen oder nicht ordnungsgemäß bestückte Öfen zurückzuführen. Haben Sie so einen "Stinker" in Ihrer Nachbarschaft? Dann können Sie sich an das städtische Bauordnungsamt unter Telefon 0721 133-6322 wenden, allerdings nur wenn es sich um ein privates Wohngebäude handelt. Welche Brennstoffe verwendet werden dürfen und wie diese beschaffen sein müssen, regelt die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes über Kleinfeuerungsanlagen (Kleinfeuerungsanlagenverordnung). Geht die Belästigung von einem Gewerbebetrieb aus melden Sie dies bitte dem Umwelt- und Arbeitsschutz unter Telefon 0721 133-3101. Dort werden Sie mit dem direkten Ansprechpartner der Abteilung Gewerbe/Immissionsschutz verbunden.
Hausrat
Haben Sie gebrauchsfähiges Möbel abzugeben? Die Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) unterhalten ein Möbellager in der Delawarestraße 12, Telefon 0721 751030. Ihre Möbel werden bei Ihnen zu Hause abgeholt, in den Werkstätten der afka kostengünstig repariert oder aufgemöbelt und dann an bedürftige Personen weitervermittelt. Weitere Adressen anderer Anbieter finden Sie im Konsumführer "Grüner Marktplatz Karlsruhe".
Himmelslaternen
Die Miniatur-Heißluftballone sind als so genannte "ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb" anzusehen. Deren Aufstieg muss von der Luftfahrtbehörde erlaubt werden. Achtung: Die Händler weisen beim Kauf der Objekte meist nicht auf den besonderen Umstand der Genehmigungspflicht hin! Weitere Informationen erhalten Sie beim Regierungspräsidium Stuttgart (zentral zuständig für ganz Baden-Württemberg), Referat 46.2, Telefon 0711 9040.
Hochwasserschutz
Gebiete, die bei Hochwasser überflutet werden können, sind in Hochwassergefahrenkarten dargestellt. Weitere Informationen finden Sie beim Umweltministerium Baden-Württemberg im Internet.
Hochwasservorhersagezentrale
Die Hochwasservorhersagezentrale des Landes Baden-Württem¬berg informiert unter www.hvz.lubw.baden-wuerttemberg.de ausführlich über aktuelle Pegelstände und Hochwasserlagen. Angesiedelt ist die HVZ bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg in Karlsruhe.
Holzschutzmittel
Holzschutzmittel sind chemische Konservierungsmittel, die Holz vor der Zerstörung durch Pilze, Insekten und andere Lebewesen schützen sollen. Wenn Holzschutzmittel durch Ausgasen in die Atemluft gelangen, können sie für den Menschen giftig wirken.
Hornissen
Hornissennest am Haus oder im Garten – was tun?
Sie haben ein Hornissennest entdeckt? Wie Sie herausfinden, ob es sich um Europäische oder Asiatische Hornissen handelt, zeigt Ihnen unsere Informationsseite zum Thema Hornissen. Finden Sie zudem hilfreiche Tipps zum richtigen Umgang.
Hunde
Hundekot in Grünanlagen und auf Gehwegen ist unappetittlich und nicht schön anzusehen. Deshalb benutzt der verantwortungsvolle Karlsruher Hundehalter die vom Gartenbauamt angebotenen kostenlosen ROBIDOG-Tüten. Erhältlich sind diese beim Betriebsbüro des Gartenbauamtes in der Lammstraße 7 a, und in den Karlsruher Bürgerbüros in der Kaiserallee 8, Steinhäuserstraße 22 und in der Beuthener Straße 42. Hundehalter sollten auch berücksichtigen dass im öffentlichen Verkehrsraum und in öffentlichen Anlagen der Stadt Leinenzwang herrscht. Wer seinem Vierbeiner trotzdem Auslauf ohne Leine gewähren möchte, kann dies auf den extra dafür vorgesehen Flächen tun. Eine Übersicht über die Karlsruher Hundeauslaufflächen erhalten Sie beim Gartenbauamt.
Igel
Bei Fragen zur Überwinterung von Igeln erhalten Sie beim Umwelt- und Arbeitsschutz, Abteilung Ökologie unter Telefon 0721 133-3101 Auskünfte und Informationen. Unser Infoblatt Artenschutz in Haus und Garten - Igel, Maulwurf und Spitzmaus enthält wissenswertes zu diesem Thema. Die Tierhilfe Forst unterhält im nördlichen Landkreis Karlsruhe (Rosenhöfle, B36 Neudorf Richtung Waghäusel) eine Igelstation, Telefon 07255 7689940, Email: info@tierhilfe-forst.de
Immissionsschutzbehörde
Die Untere Immissionsschutzbehörde für den Stadtkreis Karlsruhe befindet sich beim Zentralen Juristischen Dienst, Karl-Friedrich-Straße 10 (Rathaus am Marktplatz), 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 133-3042, -3043, -3052 und 3053, Email: zjd@karlsruhe.de
Industrieschnee
Erstmalig im Winterhalbjahr 2008/2009 wurde aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses der Stadt Karlsruhe eine Untersuchung des Phänomens Industrieschnee auf Karlsruher Gemarkung vorgenommen. Die Ergebnisse der seither jährlich erfolgten Untersuchungen können Sie dem Karlsruher Industrieschneebericht entnehmen.
Innenraumluft
Ausführliche Informationen zur Schadstoffbelastung in Innenräumen erhalten Sie beim Umweltbundesamt.
Invasive Pflanzen
Informationen über invasive Pflanzen auf Karlsruher Gemarkung erhalten Sie beim Umwelt- und Arbeitsschutz, Abteilung Ökologie unter Telefon 0721 133-3101.
Jagdamt
Stadt Karlsruhe, Forstamt, Untere Jagdbehörde, Linkenheimer Allee 10, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721 133-7365, E-Mail: forstamt@karlsruhe.de
Kamin (Rauch-/Rußbelästigung) aus der Nachbarschaft
siehe "Hausbrand" und "Kleinanlagenfeuerungsverordnung"
Katastrophenschutz
Die Untere Katastrophenschutzbehörde der Stadt Karlsruhe ist bei der Branddirektion angesiedelt und unter der Rufnummer 0721 133-3780 zu erreichen. Email: brdir@karlsruhe.de
Klärschlamm
darf auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen nur so aufgebracht werden, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Ausbringung muss nach Art, Menge und Zeit auf den Nährstoffbedarf der Pflanzen unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe und organischen Substanzen sowie der Standort- und Abbaubedingungen abgestimmt sein (Klärschlammverordnung des Bundes). Für das Stadtgebiet Karlsruhe ist die Abfallrechtsbehörde des Zentralen Juristischen Dienstes, Telefon 0721 133-3005, zuständig. Die Stadt Karlsruhe hat für sich beschlossen, dass auf stadteigenen oder von der Stadt gepachteten Grundstücken kein Klärschlamm mehr aufgebracht werden darf!
Klärwerk
Das Klärwerk der Stadt Karlsruhe wird vom Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe betrieben. Das Klärwerk verfügt über eine Klärschlammverbrennungsanlage, daher wird kein Klärschlamm aus Karlsruhe auf Felder aufgebracht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter Telefon 0721 133-7460 an das Klärwerk.
Kleinfeuerungsanlagenverordnung
In dieser Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes wird unter anderem geregelt mit welchen Brennstoffen man seinen privaten Kamin, Kachel- , Schweden- oder sonstigen Ofen bestücken darf und wie die Beschaffenheit dieser Brennstoffe sein muss. Eine unsachgemäße Handhabung führt oftmals -vor allem in den Wintermonaten- zu Beschwerden aus der Nachbarschaft über Rauch- und Geruchsbelästigungen. Siehe auch "Hausbrand". Ausführliche Information und Beratung bekommen Sie auch bei der für Sie zuständigen Schornsteinfegerinnung. Am 22.03.2010 trat die neue Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgte am 01.02.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 38 ff). Mit der Überarbeitung der 20 Jahre alten Verordnung wurde der Forderung Rechnung getragen, die Veordnung an den neuesten Stand der Heizungstechnik, auch im Hinblick auf Feinstaubemissionen, anzupassen.
Klimaanpassung
Neben konsequenten Klimaschutzbemühungen zur CO2-Einsparung ist bereits heute eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den unabwendbaren Folgen des Klimawandels für Kommunen unabdingbar. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel können Risiken effektiv reduzieren und werden somit zusehends in Politikprozesse und das Risikomanagement von Unternehmen integriert. Chancen für eine nachhaltige Entwicklung können am besten genutzt werden, wenn Minderungs- (Mitigation) und Anpassungsmaßnahmen (Adaptation) gekoppelt werden, sowie Veränderungen von Ökosystemen und sozio-ökonomische Entwicklungen wie Urbanisierung und Demographie berücksichtigt werden. Dabei bieten sich Möglichkeiten, die unabhängig vom Ausmaß des Klimawandels auch die Umwelt- und Lebensqualität erhöhen (No-Regret-Maßnahmen).
Klimaanpassungsstrategie
Im Mai 2013 wurde die Anpassungsstrategie "Anpassung an den Klimawandel-Bestandsaufnahme und Strategie für die Stadt Karlsruhe", nach politischem Beschluss im Gemeinderat, veröffentlicht. Die Finanzierung erfolgt dabei zu einhundert Prozent seitens der Stadt. Angelegt ist sie als umfassende Bestandsaufnahme, indem sie allgemeine Erkenntnisse zum Klimawandel in Deutschland und Baden-Württemberg mit den Karlsruher Gegebenheiten und bisherigen Aktivitäten abgleicht. Darüber hinaus zeigt sie in einer Gesamtschau Ansatzpunkte und Handlungsfelder für die zukünftige Ausrichtung eines lokalen Anpassungsprozesses auf. Es ist vorgesehen, in Zukunft regelmäßig im Rahmen eines Fortschrittsberichts über neue Erkenntnisse und umgesetzte Anpassungsmaßnahmen zu berichten.
Klimaschutzagentur
KEA-Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Griesbachstr. 10, 76185 Karlsruhe, Telefon 0721 98471-0, Email: info@kea-bw.de
Kompensationsverzeichnis nach Naturschutzrecht
Seit dem 1. April 2011 ist das naturschutzrechtliche Kompensationsverzeichnis mit den Abteilungen „Eingriffskompensation" und „Ökokonto" bundesweit verpflichtend. Nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 17. Februar 2011 ist dies von den Unteren Naturschutzbehörden zu führen.
Das Verzeichnis besteht aus zwei Abteilungen:
-
Der Eingriffskompensation, in der naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geführt werden (ohne bauplanungsrechtliche Kompensation).
-
Dem Ökokonto mit vorgezogenen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Ökokonto-Maßnahmen) und der Bewertung mit Ökopunkten (ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen der Bauleitplanung nach Baugesetzbuch). Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen als naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anzuerkennen.
Die kreisscharfe Führung dieses Kompensationsverzeichnisses (Eingriffskompensation und Ökokonto) erfolgt auf einem Server der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz.
Die Entscheide ab dem 1. April 2011 sind dort unter folgenden Weblinks abrufbar:
Kompensationsmaßnahmen Stadt Karlsruhe (Entscheide ab 1.4.2011)
Ökokonto Stadt Karlsruhe (Entscheide ab 1.4.2011)
Eingriffsregelung Ökokonto (LUBW)
Kompensationsverzeichnis-Verordnung
Kompostplatz
Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe unterhält in Neureut, An der Wässerung, und in Grötzingen, Herdweg, zwei Kompostplätze. Genauere Informationen und Öffnungszeiten erhalten Sie bei der Abfallberatung unter Telefon 115.
Konfiskate (Fleisch- und Knochenabfälle)
Der Transport von Fleisch- und Knochenabfällen muss in geschlossenen Lastkraftwagen erfolgen. Für solche Transporte gilt das bundesweite Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Eine Ausnahme stellt der Transport von leichtverderblichen Waren mit Schienenanschlusszwang (Weitertransport mit Güterzug) dar. Ausnahmegenehmigungen für den Stadtbereich Karlsruhe erstellt die Straßenverkehrsstelle bei Bürgerservice und Sicherheit, Steinhäuserstraße 22, 76135 Karlsruhe.
Korken
Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe sammelt seit Jahren Flaschenkorken. Abgeben kann man die Korken an jeder Wertstoffstation des AfA oder beim Umweltzentrum in der Kronenstraße 9. Unter Telefon 115 erhalten Sie beim Abfallberatungstelefon weitere Auskunft. Die Aktion "Korken für Kork" kommt dem Epilepsiezentrum Kehl-Kork und den darin beschäftigten Behinderten zugute. Die dort angelieferten Korken werden zu RecyKORK®-Dämmstoffgranulat und zu RecyKORK®-Lehmbausteine recycelt. Weitere Informationen zum Epilepsiezentrum Kehl-Kork und zum Naturbaustoff Kork erhalten Sie unter anderem auf folgenden Interseiten: www.diakonie-kork.de, www.oekoland-bau.de.
Krötenwanderung
Zum Schutz wandernder Frösche und Kröten werden an Karlsruher Straßen zu Beginn der Wanderzeit Zäune und Wände aufgestellt. Diese Aktionen und das anschließende Betreuen der wandernden Lurche werden durch verschiedene Amphibienschutzgruppen durchgeführt. Die ehrenamtlichen Naturschutzwarte von Umwelt- und Arbeitsschutz unterstützen diese Aktionen. Bei Interesse an einer Mitarbeit bei den Gruppen melden Sie sich bitte beim Umwelt- und Arbeitsschutz unter Telefon 0721 133-3101.
Kühlflüssigkeit (in Kühlgeräten)
Seit 1995 sind die Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) in Europa für den Einsatz bei Kühlschränken verboten. Ein erster Ersatz war das Kühlmittel Fluor-Kohlenwasserstoff (FKW), bekannt unter der Bezeichnung R134a. Dieses Kühlmittel besitzt zwar keine ozonschichtzerstörende Wirkung wie die FCKW, ist aber als starkes Treibhausgas ebenfalls klimaschädlich. Auch teilhalogenierte H-FCKW wurden zeitweise verwendet. In den modernen Geräten namhafter deutscher Hersteller wird heute in der Regel ein Gemisch aus Propan und Butan beziehungsweise Pentan zur Kühlung oder für den Isolierschaum eingesetzt. Diese Geräte erkennen Sie an der Bezeichnung "frei von FCKW, H-FCKW und FKW".
Lärmbelästigungen
Für die vielen unterschiedlichen Arten von Lärm gibt es ja nach Art verschiedene Ansprechpartner
- Geht die Belästigung von Baustellen (zum Beispiel Errichtung, Abbruch oder Sanierung eines Gebäudes) aus, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Baubezirk Stadtmitte unter Telefon 0721 133-6351, den Baubezirk West unter Telefon 0721 133 6352 oder den Baubezirk Ost unter Telefon 0721 133 6353 an das Bauordnungsamt wenden.
Baustellen unterliegen hinsichtlich des Lärmschutzes der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm". Je nach Gebietslage sind unterschiedliche Immissionsrichtwerte einzuhalten. Bei Baustellen gilt in der Regel eine Nacht- und damit Ruhzeit von 20 bis 7 Uhr.
- Bei Belästigungen durch militärischen Fluglärm (Tiefflieger) können sich betroffene Bürger kostenlos an das Bürgertelefon des Luftwaffenamtes Köln, Fliegerhorst Wahn, Telefon 0800 8620730 wenden. Informationen zu Übungen der Bundeswehr oder der NATO werden im Internet unter www.bundeswehr.de veröffentlicht.
Bei Belästigungen durch zivilen Luftverkehr (hierzu zählen beispielsweise Reklameflieger, nichtmilitärische Hubschrauberflüge sowie Fracht- und Personenflugverkehr) ist seit 1. Januar 2017 zentral für ganz Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46.2, Telefon 0711 9040, Internet: www.rp.baden-wuerttemberg.de (Themenportal Verkehr/Luft) zuständig.
- Gewerbelärm - Gehen von Karlsruher Gewerbebetrieben Lärmbelästigungen aus, sollten Sie sich umgehend mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz, Abteilung Gewerbe/Immissionsschutz in Verbindung setzen.
- Glockenlärm - finden Sie, dass die Glocken einer Kirche in Ihrer Nähe zu laut sind? Dafür hat das Erzbischöfliche Ordinariat in der Ständehausstraße 4, 76133 Karlsruhe die Institution eines Glockeninspektors eingerichtet, den Sie telefonisch unter 0721 9211055 oder per Email: kramer@glocken-online.de erreichen können. Im Netz finden Sie zur Glockeninspektion unter www.glocken-online.de weitere Informationen.
Übrigens: Nach vorherrschender Meinung in der Rechtssprechung gehört das Läuten von Kirchenglocken aus liturgischen Gründen zur grundrechtlich garantierten Freiheit der Religionsausübung und ist im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) als nicht erhebliche Belästigung anzusehen. Anders sieht es jedoch bei der Beurteilung des nächtlichen Turmuhrschlagens ohne liturgische Bedeutung aus. Hier sind die Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und auch die der Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe zum Schutz gegen Lärm zu beachten.
- Ist der Fernseher des Nachbarn zu laut oder hört er gar laute Musik bei offenem Fenster und erledigt dazu noch geräuschvolle Gartenarbeiten? Die Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe besagt, dass diese und andere intensive Haus- und Gartenarbeiten zu bestimmten Zeiten nicht gemacht werden dürfen. Sollte es zu stark störenden Belästigungen kommen, können Sie dies beim nächsten Polizeirevier melden.
Übrigens: Rasenmäher, Laubsauger und -bläser sowie einige andere Garten- und Baustellengeräte fallen unter die Geräte- und Maschinenlärmverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) und sind in der Nutzung hinsichtlich Zeit und Lautstärke teilweise eingeschränkt.
- Bei Störungen, die von Bolzplätzen oder Grünanlagen ausgehen, ist das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe, Telefon 0721 133-6701 (Sekretariat) zuständig. Für Sportanlagen gilt die Sportanlagenlärmschutzverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (18. BImSchV).
- Straßenverkehrslärm - darunter wird im Allgemeinen Lärm von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen (Autobahn, Bundes-, Land- und Gemeindestraßen) verstanden. Generelle Regelungen zum Schutz vor Straßenverkehrslärm gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Die Verkehrslärmschutzverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes sieht den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen lediglich beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung (zum Beispiel Erweiterung der Straße um einen zusätzlichen Fahrstreifen) vor.
- Schienenverkehrslärm - hierunter versteht man im Allgemeinen Lärm, verursacht durch Schienenverkehrsfahrzeuge (Straßenbahn, Eisenbahn). Auch hier gibt es keine generelle Regelung zum Schutz vor Lärmbelästigungen. Ein Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Einwirkungen ist hier -wie auch beim Straßenverkehrslärm- nur bei einem Neubau oder einer wesentlichen Änderung des Schienenweges vorgesehen. Ansprechpartner für den Netzbereich des Karlsruher Verkehrsverbundes ist die KVV, Tullastr. 71, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 6107-0. Für das Schienennetz der Deutschen Bahn AG ist das Eisenbahnbundesamt zuständig.
- Bürgerdienste: Lärmbelästigung melden
- Allgemeine Fragen zum Lärmschutz beantwortet Ihnen auch gerne die städtische Immissionsschutzbehörde beim Zentralen Juristischen Dienst, Telefon 0721 133-3005.
- Ausführliche Informationen zum Thema "Lärm" erhalten Sie außerdem auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.
Lärm- und Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden
Gemäß der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) gelten in Deutschland in den einzelnen Gebieten folgende Immissionsrichtwerte (IRW): Industriegebiet = 70 dB (A), Gewerbegebiet = tags 65 dB(A), nachts 50 dB (A), in Kern-, Dorf und Mischgebieten = tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A), in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten = tags 55 dB(A), nachts 40 dB (A), in reinen Wohngebieten = tags 50 dB(A), nachts 35 dB(A) sowie in Kurgebieten und in der Umgebung von Krankenhäusern und Pflegeheimen = tags 45 dB(A), nachts 30 dB(A). Einzelne kurzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Lärm- und Immissionsrichtwerte innerhalb von Gebäuden
Gemäß der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) gelten in Deutschland bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden oder bei Körperschallübertragung, unabhängig davon in welchem Beurteilungsgebiet das Gebäude liegt, folgende Richtwerte: tags 35 dB(A), nachts 25 dB(A). Einzelne kurrzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschritten werden. Weitergehende baurechtliche Anforderungen bleiben hiervon unberührt.
Lärmminderungsplanung
Zuständig für die Lärmminderungsplanung, Lärmkartierung und Aktionsplanung nach § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist der Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstr. 14, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 133-3101, Email: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de
Lärmschutzwand
Informationen über Lärmschutzwände im Karlsruher Stadtgebiet erhalten Sie beim Tiefbauamt unter Telefon 0721 133-6686.
Lagerfeuer
Möchten Sie mit ein paar Freunden im Sommer ein Lagerfeuer machen? Verboten ist dies nicht. Sie sollten sich jedoch vorab bei der Branddirektion unter Telefon 0721 133-3715 Tipps im Umgang mit Lagerfeuern geben lassen und das geplante Lagerfeuer bei dem für Sie zuständigen Polizeirevier oder -posten vorsorglich ankündigen.
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
Die Behörde ist direkt dem Umweltministerium Baden-Württemberg unterstellt und hat zur Aufgabe die Erhebung, Auswertung und Dokumentation umweltrelevanter Daten wie zum Beispiel Luftbericht, Hochwasservorhersage, Radioaktivität durchzuführen. Die LUBW stellt sehr viele Informationen über das Umweltgeschehen im Land auf ihrern Internetseiten für die Bevölkerung zur Verfügung. Ihren Hauptsitz hat die LUBW in der Griesbachstraße 1-3, 76185 Karlsruhe. Nebenstellen befinden sich in der Benzstraße 5, 76185 Karlsruhe, Bannwaldallee 24, 76185 Karlsruhe und in der Hertzstraße 173, 76187 Karlsruhe. Telefonisch ist die LUBW über deren Zentrale 0721 5600-0 oder 0721 5600-3000 (Abteilung 7, Analytisches Zentrum, Großoberfeld 3, 76135 Karlsruhe) erreichbar, Email: poststelle@lubw.bwl.de.
Landkreis Karlsruhe / Landratsamt Karlsruhe
Vielen Bürgern der umliegenden Landkreisgemeinden ist oft nicht bewusst, dass es einen Unterschied zwischen Stadt- und Landkreis Karlsruhe gibt, und sie landen deshalb oftmals mit ihren Anliegen bei der Stadtverwaltung Karlsruhe. Dies passiert - weil sie bei den Gemeinden oft die Auskunft bekommen "da müssen Sie beim Amt in Karlsruhe anrufen" -. Diese Auskunft ist auch nicht gänzlich falsch, nur handelt es sich bei dem gemeinten Amt nicht um jenes der Stadt sondern um das für den Landkreis zuständige Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe. Hier nun einige wichtige Ämter des Landkreises und deren Anschriften:
- Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721 936-6710 (Vorzimmer Amtsleitung), Email: umweltamt@landratsamt-karlsruhe.de
- Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe, Postanschrift: Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Hausanschrift: Werner-von-Siemens-Straße 2-6, Im Technopark, Gebäude Nr. 5137 A, 76646 Bruchsal, Telefon 07251 9820-0, Email: zentrale@awb.landratsamt-karlsruhe.de
- Landwirtschaftsamt (Infoservice Pflanzenbau und -schutz, Ernährungszentrum Mittlerer Oberrhein, Fachberatung für Imkerei, landwirtschaftlich artgerechte Tierhaltung), Am Viehmarkt 1, 76646 Bruchsal, Telefon 07251 74-1705, Email: landwirtschaftsamt@landratsamt-karlsruhe.de
- Forstamt, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721 936-6573, Email: forstamt@landratsamt-karlsruhe.de
Die Telefonzentrale des Landratsamtes erreichen Sie unter 0721 936-50, Email: posteingang@landratsamt-karlsruhe.de.
Landschaftsschutzgebiete in Karlsruhe
Informationen zu allen Karlsruher Landschaftsschutzgebieten erhalten Sie beim Umwelt- und Arbeitsschutz, Abteilung Ökologie, Telefon 0721 133-3101.
Landwirtschaftsfragen
Hier hilft die Obst- und Gartenbauberatung des Liegenschaftsamtes der Stadt Karlsruhe unter Telefon 0721 133-2380 mit Rat und Tat weiter. Email: la@karlsruhe.de
Landwirtschaftliche Futter- und Düngemittelkontrollen
führt das Landwirtschaftsamt des Landkreises durch.
Laubsack-Aktion
Die Aktion wird im Stadtgebiet Karlsruhe seit einigen Jahren erfolgreich durchgeführt. Informationen und Termine bekommen Sie bei der Abfallberatung unter Telefon 115.
Wer Säcke benötigt, kann diese für 50 Cent pro Stück bei den Wertstoffstationen in der Nordbeckenstraße 1, der Maybachstr. 10b, den Kompostanlagen Knielingen und Grötzingen, beim Friedhof- und Bestattungsamt (Pforte am Gewerbetor), im Umweltzentrum (Kronenstraße 9), beim Floralive Rüppurr, der ZG Raiffeisen in der Fautenbruchstraße 35 sowie auf den Wochenmärkten auf dem Gutenbergplatz und in Weiherfeld, bei der HWK-Gärtnerei Am Viehweg 15 und schließlich bei den Ortsverwaltungen Grötzingen, Hohenwettersbach, Neureut, Wettersbach, Wolfartsweier und Stupferich zu den bekannten Öffnungszeiten erwerben.
Lebensmittelzusatzstoffe
auch E-Nummern genannt. Die meisten Lebensmittelzusatzstoffe müssen am Produkt mit dem Substanznamen oder wahlweise der EG (E-)-Nummer aufgeführt sein. Die Nummern gelten in der Europäischen Union und oftmals auch darüber hinaus. Nähere Informationen über die einzelnen Zusatzstoffe erhält der Verbraucher unter www.zusatzstoffe-online.de.
Lehrpfade in Karlsruhe
Im Jahr 2009 entstand in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Knielingen ein neuer Lehrpfad in der Burgau, der auf kindgerechte Art Wissen über die Natur vor Ort vermittelt. Die Tafeln sind thematisch änderbar und im Internet ansehbar. Ein weiterer Rundweg lässt sich auf dem Alten Flugplatz finden, der angepasst an den jahreszeitlichen Wechsel, interessante Aspekte der Flora und Fauna erklärt. Außerdem gibt es im Bereich der Alb einen "Gewässererlebnispfad" und in Weiherfeld einen bodenkundlichen Lehrpfad.
Luftmesswerte
Das Land Baden-Württemberg unterhält in Karlsruhe aktuell zwei Luftmessstationen. Die Station "Reinhold-Frank-Straße" liegt in einem Gebiet mit hoher Siedlungsdichte und Verkehrsbelastung. Die Station "Karlsruhe-Nordwest" befindet sich an der Daimlerstraße in einem von Industrie und Gewerbe geprägtem Umfeld. Weiterhin werden in unmittelbarer Nähe zur Karlsruher Stadtgrenze Daten in Eggenstein und Pfinztal (Karlsruher Straße) gemessen. Die Stationen dienen vorrangig zur Überwachung der Immissionsgrenzwerte und werden von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) betreut. Aktuelle Informationen über die Luftqualität im Stadtgeiet Karlsruhe gibt es im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de.
Marder, Fuchs und Co.
Haben Sie einen solchen tierischen Störenfried auf Ihrem Dachboden oder sonstwo? Beim Forstamt der Stadt Karlsruhe erteilt der Wildtierbeauftragte unter Telefon 0721 133-7365 weitere Auskünfte ob es für Ihren Stadtteil einen Jagdpächter gibt, der das Tier womöglich mit einer Lebendfalle fangen und es dann wieder in der freien Wildbahn aussetzen kann.
Marienkäfer, asiatischer
Fast zeitgleich mit dem Herbstbeginn wird aus der Bevölkerung am Umwelttelefon jährlich vermehrt berichtet, dass sich große Schwärme der Käfer in Wohnungen niederlassen. Die Marienkäfer sind für den Menschen ungefährlich. Dennoch können sie in Massen lästig werden. Vorbeugend sollten Sie daher Öffnungen oder defekte Stellen an der Außenfassade verschließen (zum Beispiel mit Silikon). Ersetzen oder reparieren Sie beschädigte Tür- und Fensterrahmen. Bringen Sie Insektengitter vor Dachüberhängen und Versorgungsrohren an. Eine Öffnung von weniger als 3 Millimetern genügt für ein Eindringen des Käfers. Von dem Einsatz von Insektiziden und anderen Giften ist abzuraten, da sie oft wirkungslos gegen den Käfer sind und Ihnen und Ihrer Umwelt schaden können. Wenn die Tiere den Weg schon in die Wohnung gefunden haben, sollten diese mit Kehrbesen und Schaufel und/oder Staubsauger entfernt werden. Versuchen Sie dabei die Tiere nicht zu sehr zu stressen, damit diese nicht zur Absonderung ihrer Hämolymphe veranlasst werden, was zu Flecken auf Wänden, Möbeln und Stoffen führt.
Mobilfunkanlagen
Gemäß Landesbauordnung (LBO) sind Masten unter zehn Metern Höhe nicht mehr baurechtlich genehmigungsbedürftig. Die Anlagen als solche unterliegen aber der Genehmigungspflicht der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (Adresse siehe "Elektrosmog"). Ausführliche Auskünfte über Auswirkuggen der Strahlenbelastung auf die Umwelt bekommen Sie auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz. Allgemeine Informationen bekommen Sie auch vom Umwelt- und Arbeitsschutz unter Telefon 0721 133-3103 oder -3167. Genaue Auskünfte von Anlagestandorten in Karlsruhe dürfen wir allerdings nicht geben. Hier muss sich der Interessierte an die Bundesnetzagentur wenden.
Müll
siehe "Abfall"
Müllsortieranlage im Karlsruher Rheinhafen
Führungen (ab Klassenstufe 4) durch die Sortieranlage der Firma ALBA in der Industriestraße 1, 76189 Karlsruhe erhalten Sie auf Anfrage unter Telefon 0721 500 06-4.
Nachtspeicherheizung
Ältere Nachtspeicheröfen sind oft asbesthaltig. Um dies festzustellen sollte man direkt beim Hersteller unter Angabe des Ofentyps danach fragen. Steht fest, dass Asbest oder andere Schadstoffe darin enthalten sind, muss die Entsorgung beziehungsweise Demontage durch eine Fachfirma durchgeführt werden. Bitte werden Sie auf keinen Fall selbst tätig - Sie schaden Ihrer Gesundheit unter Umständen erheblich! Im Internet gibt es unter www.bbmheizung.de die Möglichkeit nach Eingabe des Ofentyps Informationen darüber zu bekommen ob Asbest vorhanden ist. Karlsruher Bürger können asbest- und schamottsteinfreie Geräte bei der Wertstoffstation im Rheinhafen, Nordbeckenstr. 1, entsorgen. Asbesthaltige Geräte sind durch eine Fachfirma einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Einen Überblick über entsprechende Firmen erhalten Sie in den "Gelben Seiten" unter den Stichworten: Abfallentsorgung / Asbestsanierung- und entsorgung / Entsorgungsbetriebe.
Naturdenkmale
In Karlsruhe gibt es drei flächenhafte Naturdenkmale: Brurain-Kolbengarten, Steinbruch-Schollenacker und Auf dem Lerchenberg-Im Rosengärtle. Informationen hierüber erhalten Sie bei unserer Ökologieabteilung und bei der Naturschutzbe¬hörde der Stadt Karlsruhe (Zentraler Juristischer Dienst). Dazu kommen zahlreiche als Naturdenkmale ausgewiesene Bäume. Informationen darüber bekommen Sie beim Gartenbauamt, Telefon 0721 133-6753, Email: gba@karlsruhe.de
Naturklassenzimmer
Im Karlsruhe gibt es seit Mitte des Jahres 2005 für die Schulen in Grünwettersbach und Palmbach ein Naturklassenzimmer. Vielfältige Stationen wie zum Beispiel Benjeshecke, Trockenmauer, Holzstapel und spezielle Nistmöglichkeiten für allerlei Getier laden hier Schüler zum beobachten und entdecken ein. Informationen und Beratung über die Einrichtung eines Naturklassenzimmers erhalten interessierte Karlsruher Schulen beim Umwelt- und Arbeitsschutz, Telefon 0721 133-3101.
Naturschutzbehörde
Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Karlsruhe ist beim Zentralen Juristischen Dienst, Rathaus Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 133-3041, -3043, Email: zjd@karlsruhe.de. Die Naturschutzbehörde des Landkreises Karlsruhe befindet sich beim Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721 936-50. Je nach Einwohnerzahl und Größe der Gemeinde ist die Naturschutzbehörde auch bei der jeweiligen Gemeinde selbst zu suchen. Die Obere Naturschutzbehörde ist beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 926-0, angesiedelt.
Naturschutzgebiete
Auf Karlsruher Gemarkung gibt es eine Vielzahl von schützenswerten Naturlandschaften. Im einzelnen sind dies: Natur- und Landschaftschutzgebiet Alter Flugplatz, Burgau, Erlachsee, Weingartnener Moor - Bruchwald Grötzingen, Altrhein Kleiner Bodensee, Fritschlach und Altrhein Maxau. Informationen über die Naturschutzgebiete erhalten Sie bei unserer Abteilung Ökologie, Telefon 0721/133-3101 oder bei der Naturschutzbehörde des Zentralen Juristischen Dienstes der Stadt Karlsruhe.
Naturschutzwarte
Ehrenamtliche Naturschutzwarte werden von Umwelt- und Arbeitsschutz betreut; sie unterstützen Hauptamtliche bei der Pflege der Natur und von Schutzgebieten in Karlsruhe und achten auf die Einhaltung der Naturschutz-Regeln. Beispiele: Alter Flugplatz, Grötzinger See, Burgau, Erlachsee, Kleiner Bodensee; Schutzmaßnahmen für Amphibien, Störche, Falken, Hasen, Zugvögel. Bei Interesse wenden Sie sich bitte unter 0721 133 3101 an den Umwelt- und Arbeitsschutz.
Naturschutzzentrum Rappenwört
Informationen über das Naturschutzzentrum Rappenwört und dessen Aufgaben und Projekte sowie Führungen und Vorträge erhalten Sie vor Ort. Naturschutzzentrum, Hermann-Schneider-Allee 47, 76189 Karlsruhe, Telefon 0721 95047-0, Email: info@nazka.de
Ochsenfrosch
Aus Terrarien ausgesetzte Tiere verwilderten und leben in den Feuchtgebieten im angrenzenden nördlichen Landkreis Karlsruhe. Sie stellen eine große Bedrohung für andere Lurche und das gesamte Ökosystem dar. Umwelt- und Arbeitsschutz ist daher bei koordinierten Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung dieser nicht heimischen Tierart beteiligt. Federführende Behörde ist das Landratsamt Karlsruhe. Informationen erhalten Sie bei unserer Abteilung Ökologie, Telefon 133-3101. Wir bitten die Karlsruher Bevölkerung darum, die Sichtung oder Hörung eines Ochsenfrosches zu melden.
Ökomobil
Das Ökomobil ist ein rollendes Naturschutzlabor, das Neugier wecken, Zusammenhänge begreifbar machen, eigene Initiative fördern und das Naturerlebnis als ein Stück Lebensqualität erfahrbar machen will. Im Unterschied zu anderen Naturschutzeinrichtungen kommt es zu Ihnen, um mit Ihnen die Natur vor der Haustür erleben und kennen zu lernen. Anfragen richten Sie bitte an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721/926-0.
Öl in Kanalisation
Bei auslaufendem Öl im Kanalisationsbereich sollte man sich umgehend an das Tiefbauamt, Kanalbetrieb, Ottostr. 15, 76227 Karlsruhe, Telefon 0721 133-7444 wenden.
Ölwechsel
Im öffentlich rechtlichen Straßenbereich ist es verboten an Fahrzeugen Ölwechsel vorzunehmen. Das gilt auch dann -wenn der Ölwechsel auf einem Grundstück stattfindet- welches zur Straße hin entwässert wird und über keinerlei Abscheideanlagen verfügt.
Ölspuren
Bei Ölspuren im Straßenbereich ist die Polizei bzw. die Feuerwehr zu benachrichtigen.
Ölverlust
Bei Ölverlust eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum (Stadtgebiet Karlsruhe) wenden Sie sich bitte an das für Ihren Stadtteil zuständige Polizeirevier. Steht das betreffende Fahrzeug dagegen auf einem Privatgrundstück (Stadtgebiet Karlsruhe) sollten Sie unter Telefon 0721 133-3101 Kontakt mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz aufnehmen.
ÖPNV
Wird nicht nur in Karlsruhe "groß" geschrieben. Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) unterhält und bedient ein über 400 Kilometer weites Schienennetz von Heilbronn über den Kraichgau bis in den Schwarzwald oder die Pfalz. Erholungssuchende und Urlauber kommen so bequem und umweltfreundlich in die schönsten Ecken unserer Region.
Ozon
Der telefonische Ozonansagedienst des Landes wurde von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) eingestellt.
Aktuelle Ozonwerte können auf den Seiten der LUBW sowie über die App Meine Umwelt abgerufen werden.Daneben können sich interessierte Bürger ohne Internetzugang über den Video- /Teletext des SWR ab Tafel 174 über die aktuelle Luftqualität in Baden-Württemberg informieren. Bei Überschreitungen des Ozoninformationswertes von 180 µg/m³ (1h-Mittelwert) wird die Öffentlichkeit über die Medien informiert. Es werden dabei auch Verhaltenshinweise für empfindliche oder gefährdete Personengruppen gegeben. Die Alarmschwelle liegt bei 240 µg/m³ (1h-Mittelwert).
Ozonprognose der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
PAMINA
PAMINA umfasst die drei an den Oberrhein angrenzenden Regionen Palatinat (Pfalz), Mittlerer Oberrhein und Nord Alsace (Nordelsass). Der Zweckverband Regio PAMINA hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtliche und regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern, zu unterstützen, zu koordinieren und gemeinsame Projekte durchzuführen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich unter anderem auf die Bereiche Ausbildung, Wohnen, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und regionale Identität. Ein Entwicklungsschwerpunkt ist dabei der grenzüberschreitende Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie die grenzüberschreitende Nutzung regenerativer Energien. In dern Region Mittlerer Oberrhein beteiligen sich unter anderem die folgenden Institutionen und Behörden: Handwerkskammer Karlsruhe, Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, die Stadt Karlsruhe mit den Dienststellen Amt für Stadtentwicklung und Umwelt- und Arbeitsschutz sowie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg.
Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen (Dosenpfand)
Seit dem 01. Januar 2003 gibt es die Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen.
Die pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen kann man insbesondere am bundesweit einheitlichen DPG-Logo erkennen.
Das Pfand wird auf folgende ökologisch nicht vorteilhafte Einweg-Getränke-verpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 - 3 Liter erhoben:
- Bier, bierhaltige Getränke einschließlich Biermischgetränke (z.B. mit Cola oder Limonade) und alkoholfreies Bier.
- Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure, Quellwasser, Heilwasser, Tafelwasser und aromatisiertes Wasser.
- Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure, insbesondere Cola, Limonaden, Mischungen von Fruchtsaft oder Tees und Mineralwasser (wie Apfelsaftschorle), Sportgetränke, Energy-Drinks, kalte Tee- oder Kaffee-getränke, Bittergetränke und andere Getränke mit oder ohne Kohlensäure.
- Alkoholhaltige Mischgetränke bzw. sog. Alcopops.
Pfandfrei bleiben: Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Milch (Mindestanteil: 50 %), diätetische Getränke (mit Ausnahme von solchen die aus-schließlich für Säuglinge und Kleinkinder angeboten werden), Spirituosen, Wein und ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen wie Getränkekartons (Tretrapack), Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel und Folienstandbeutel.
Das Pfand beträgt einheitlich für alle pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen 25 Cent.
Seit dem 1. Mai 2006 können leere pfandpflichtige Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgegeben werden wo pfandpflichtige Einweg-Getränke verkauft werden. Bei der Rückgabe muss das Pfandsignet erkennbar sein. Einzelhändler sind zur Rücknahme aller pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen der gleichen Materialart (Metall, Glas, Kunststoff/PET) verpflichtet, die sie vertreiben, unabhängig davon, wo die Einwegflaschen oder Getränkedosen gekauft wurden. Nur kleine Geschäfte unter 200 qm können die Rücknahme auf gleichartige Verpackungen der von ihnen verkauften Marken beschränken.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter:
• http://www.dpg-pfandsystem.de/
Informatinen zur Pfandpflicht (PDF, 227 KB)
Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne die Abfallrechtsbehörde beim Zentralen Juristischen Dienst der Stadt Karlsruhe unter der Behördenrufnummer 115.
Pflanzenöl-Tankstellen
Informationen hierzu erhalten Sie im Konsumführer "Grüner Marktplatz" und beim Agenda21-Arbeitskreis Energie.
Pflanzenschutzmittel
Auskunft und Information über Pflanzenschutzmittel und deren Anwendung erteilt der Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat 33, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 926-0, Email: poststelle@rpk.bwl.de sowie der Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg. Karlsruher Hobby- und Kleingärtner können sich auch an die Obst- und Gartenbauberatungsstelle des städtischen Liegenschaftsamtes unter Telefon 0721 133-2380 wenden. Weitere Informationen und Tipps zum Thema erhalten Sie auch beim Arbeitskreis Pflanzenschutz.
Photovoltaik
Informationen hierzu finden Sie im Konsumfüher "Grüner Marktplatz" oder beim Agenda21-Arbeitskreis Energie. Die Stadtwerke geben Ihnen ebenfalls ausführliche Informationen und Tipps zu Einbau und Finanzierung unter Telefon 0721 599-2222.
Pilzberatung und -prüfung
Stadt Karlsruhe, Marktamt, Weinweg 43, Großmarkt, 76131 Karlsruhe. Saisonbedingt bietet das Naturkundemuseum jedes Jahr von August bis Oktober, jeweils montags von 17 bis 19 Uhr im Pavillon beim Nymphengarten eine fachkundige Pilzberatung durch den Naturwissenschaftlichen Verein Karlsruhe an.
Polizeipräsidium Karlsruhe
Beiertheimer Allee 16, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721 939-0
Pollenflugvorhersage
Telefonansage für Baden-Württemberg unter 0190 115493.
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Gruppe ringförmiger Kohlenwasserstoffe mit mehreren Benzolringen; sie kommen in Erdöl, Teer oder Kohle vor und entstehen unter anderem bei der unvollständigen Verbrennung von organischen Stoffen. So findet man sie im Tabakrauch oder bei Autoabgasen, insbesondere von Dieselfahrzeugen. Zahlreiche PAK sind krebserzeugend. Bekanntestes Beispiel ist das Benzo(a)pyren, das beim Verbrennen von Holzkohle beim Grillen entsteht und auf das Grillgut übergehen kann. Auch im Kleber oder in Ausgleichsschichten (Steinkohleteerpech) alter Parkettbeläge (Stabparkett) und Holzpflaster kommen PAK vor und können dort lange Zeit, insbesondere partikelförmig, über die Bodenfugen in den Raum austreten. Bis in die 1950er Jahre wurde Stabparkett (Mosaikparkett kam erst auf) aber auch Holzpflaster im gewerblichen und industriellen Bereich, nahezu ausschließlich mit teerhaltigen (PAK-haltigen) Klebstoffen verklebt. Dies war bis in die 1960er Jahre Stand der Technik. Bei Sanierung derartziger Holzfußböden hilft die Handlungsanleitung "Sanierung PAK-haltiger Klebstoffe" der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft.
Polystyrol
Geschäumtes Polystyrol ist unter dem Handelsnamen Styropor bekannt; das Verpackungsmaterial kann nach Gebrauch in der häuslichen Wertstofftonne entsorgt werden.
Poolwasser
Zum Schutz der Allgemeinheit sind beim Umgang mit Abwasser aus privaten Pools und Schwimmbecken nachfolgende Punkte einzuhalten:
- Die Befüllung von Pools und Schwimmbecken darf ausschließlich mit Trinkwasser erfolgen.
- Die Entsorgung des Poolwassers muss grundsätzlich über einen Schmutz- oder den Mischwasserkanal erfolgen. Eine Entsorgung über den Regenwasserkanal ist unzulässig.
- Eine Einleitung des Poolwassers in ein Oberflächengewässer ist unzulässig.
- Innnerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Versickerung von Poolwasser grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausnahme: Befindet sich der Pool in der Zone IIIB eines Wasserschutzgebietes, kann im Einzelfall auf Antrag eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung durch die untere Wasserbehörde zur Versickerung über eine belebte Oberbodenschicht erteilt werden, sofern durch eine Poolwasseranalyse nachgewiesen wird, dass kein freies Chlor mehr enthalten ist und auch keine Nebenprodukte der Chlorung (organische Chlor- und Halogenverbindungen) beziehungsweise andere Zusatzstoffe wie beispielsweise Salze. - Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Versickerung über die belebte Oberbodenschicht unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:
-
Das Poolwasser muss frei von Zusätzen sein – Feststellung mittels Teststreifen (Chlorgehalt unter 0,05 mg/1). Hinweis: Das ist nach ungefähr 7 – 10 Tagen nach letztmaliger Chlorierung/Beigabe von Zusätzen der Fall!
-
Die Versickerung muss über eine belebte Oberbodenschicht (mindestens 30cm) erfolgen.
- Die Versickerung hat gegenüber den Nachbarn schadlos zu erfolgen. Demnach muss das Poolwasser schrittweise über mehrere Tage abgelassen werden.
Bei Fragen können Sie sich an umwelt-arbeitsschutz(at)karlsruhe.de oder an umweltbehoerden(at)zjd.karlsruhe.de wenden.
Pyrethrum, Pyrethoide
Pyrethrum ist ein Insektengift, das aus Chrysanthemen gewonnen wird; Pyrethroide sind synthetische Nachbauten davon. Aus diesem Grund werden beide Gifte als "biologische oder natürliche Schädlingsbekämpfungsmittel" bezeichnet, was allerdings ihre auch für Menschen und Warmblüter beachtliche Giftigkeit unberücksichtigt lässt. Pyrethrum ist relativ instabil und findet daher bevorzugt Einsatz im Haus als Insektenspray. Fragen hierzu beantworten Ihnen Experten gerne unter Telefon 0721 133-3101.
Quecksilber
giftiges Metall, das in Thermometern, Energiesparlampen oder Batterien (Knopfzellen) eingesetzt wird. Wenn flüssiges Quecksilber aus einem defekten Thermometer oder einer zerbrochenen Energiesparlampe freigesetzt wurde, muss es sorgfältig eingesammelt und in einem verschlossenen Behälter als Schadstoff entsorgt werden. Batterien nimmt der Handel entgegen, der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe hat außerdem im gesamten Stadtgebiet Batteriesammelbehälter aufgestellt.
Quellen
Das Wasser der Quellen im Stadtgebiet Karlsruhe ist kein Trinkwasser! Die Wasserqualität wird nicht regelmäßig vom Gesundheitsamt überprüft.
radioaktive Belastung
von z. B. Baumaterialien oder Haushaltsgegenständen können mit einem Geigerzähler festgestellt werden. Messungen führen unter anderem auf Anfrage die Branddirektion und die Fachgruppe Strahlenschutz des TÜV Südwest durch. Adressen finden Sie im Brachenfernsprechbuch "Gelbe Seiten"
Radon
ist ein sehr giftiges radioaktives Edelgas, das vor allem aus Urgestein wie Granit oder vulkanischem Gestein über die Kellerräume in Wohnungen gelangen kann. Es gilt als eines der stärksten Auslöser für Lungenkrebs. Laut Luftbericht des Landes Baden-Württemberg ist Karlsruhe aufgrund seiner dicken Kiesschichten im Untergrund praktisch nicht belastet.
Weitere Informationen zu Radon
Raffinerien
Im Karlsruher Westen in direkter Nähe zum Rhein betreibt die MiRO (Mineralölraffinerie Oberrhein) Deutschlands größte Kraftstoffraffinerie. Dort wird die begrenzte Ressource Rohöl veredelt und zu verschiedensten Mineralölprodukten wie Benzin, Diesel, Heizöl, Bitumen und Propylen verarbeitet. Für die technischen Überwachung und bei Geruchsbelästigungen ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55, Immissionsschutz, Gerwerbeaufsicht, Arbeitsschutz, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721/926-0, zuständig.
Rasenmäherlärm
siehe "Lärmbelästigungen"
Ratten
Sehen Sie Ratten in einer Karlsruher Grünanlage oder auf einem öffentlichen Platz - dann teilen Sie dies bitte dem Gartenbauamt unter Telefon 0721 133-6751 mit. Halten sich Ratten im Bereich der Kanalisation auf oder sehen Sie Tiere aus der Kanalisation heraus- beziehungsweise hineinlaufen? Wenden Sie sich unter Telefon 0721 133-7444 an das Tiefbauamt, Abteilung Kanalbetrieb. Sollten Sie Ratten im Bereich eines öffentlichen Abfallbehälters oder -bei Privathaushalten- in der Nähe der Mülltonnen oder eines Komposthaufens sichten, so ist dies meist auf weggeworfene Speisereste oder unsachgemäße Abfallentsorgung beziehungsweise -trennung zurückzuführen. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe, erreichbar unter der Nummer115, berät über den richtigen Umgang mit Abfall und Mülltrennung.
Recyclingpapier
wird aus alten Papierfasern hergestellt. Damit entfällt der sehr umweltschädliche Produktionsprozess von Zellstoff aus Holz sowie das Bleichen dieses Zellstoffs. Durch den stetig steigenden großen Bedarf an Papieren werden außerdem riesige Flächen von Wald oder schnellwachsenden Planatagen benötigt. Auch dies entfällt beim Recyceln von gebrauchtem Papier. Recyclingpapier ist daher die umweltschonende Alternative und findet in allen Bereichen Einzug: als graues oder weißes Schreibpapier, als Toilettenpapier, als Zeitung oder Karton. Sie erkennen diese Produkte an dem Blauen Engel mit der Aufschrift: " aus 100% Altpapier". Sie sind ebenso hygienisch wie Papier aus Frischfasern, die Verträglichkeit mit allen Bürogeräten oder die Haltbarkeit wird durch DIN garantiert.
Regenerative Energien
Information und Beratung hierzu erhalten Sie bei der Kundenberatung der Stadtwerke Karlsruhe, Telefon 0721 599-2222. Eine Auflistung der aktuellen Menge an Energie, die in Karlsruhe durch regenerative Energiequellen produziert wird, finden sie unter www.zdee.de.
Regenwassernutzung
Informationen über Regenwasserzisternen und Versickerungsanlagen erhalten Sie vom Fachbereich Wasser, Abfall, Boden beim Umwelt- und Arbeitsschutz, Telefon 0721 133-3101, Email: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de. Auf unserer Internetseite finden Sie außerdem ein Faltblatt zum Thema "Niederschlagswasserversickerung" und eine weiterführende Broschüre mit dem Titel "Regen bringt Segen".
Regierungspräsidium Karlsruhe
Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 926-0, Email: poststelle@rpk.bwl.de
Reinigungsmittel
Beratung über den Einsatz umweltfreundlicher Reinigungsmittel erhalten Sie beim Umwelt- und Arbeitsschutz unter Telefon 0721 133-3101.
Rutengänger
geprüfte Rutengänger werden Ihnen vom Forschungskreis für Geobiologie Dr. Hartmann e. V., Telefon 06274 912199 genannt. Siehe auch Stichwort "Geomantie"
Saatkrähen
Saatkrähen sind in den meisten Bundesländern seltene Vögel - in den letzten Jahren in Karlsruhe als Brutvogel immer häufiger, was für den Naturschutz Anlass zur Freude ist. Dennoch fühlen sich oft Menschen, die in der Nähe einer Brutkolonie wohnen sehr gestört durch das lauthalse werben und kommunizieren der Vögel untereinander. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie beim Umwelt- und Arbeitsschutz, Abteilung Ökologie, Telefon 0721 133-3101.
Schadstoffmobil
Das Schadstoffmobil des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe tourt das ganze Jahr über in Karlsruhe. Termine können Sie über das Abfallberatungstelefon 115 erfragen oder im Internet abrufen.
Schimmel
Ist bei Ihnen im Gebäude ein Befall mit Schimmelpilzen aufgetreten? Kompetente Beratung bekommen Sie bei der Kundenberatung der Stadtwerke Karlsruhe, Telefon 0721 599-2222 und auch beim Umwelt- und Arbeitsschutz unter Telefon 0721 133-3101. Schriftliche Informationen gibt es unter anderem beim Umweltbundesamt oder beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg sowie bei vielen weiteren Umweltbehörden-, organisationen und -verbänden.
Schlossgarten
Der Karlsruher Schlossgarten wird von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Staatliches Vermögens- und Hochbauamt, Engesserstr. 1, 76131 Karlsruhe verwaltet.
Schlossgartenbahn
Die Bahn wird von den KVV betrieben.
Schnakenbekämpfung
Informationen zur Schnakenbekämpfung in Karlsruhe erhalten Sie beim Gartenbauamt der Stadtverwaltung. Die KABS (Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage) führt im gesamten Oberrheingebiet jährlich Bekämpfungsaktionen mit BTI (bacillus thuringiensis israelii) durch.
Schornstein
siehe "Hausbrand"
Schornsteinfeger
Bei Fragen zum Thema Feuerschutz und Heizungsanlagen und wenn Sie wissen möchten welcher Feger für Ihren Bezirk zuständig ist, erhalten Sie ausführliche Informationen bei der Schornsteinfegerinnung Karlsruhe, Rüppurrer Str. 13, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721 68078680, Email: schornsteinfegerinnung.KA@t-online.de
Schwarzstaub
siehe "Fogging"
Schwingungen und Vibrationen
Messungen führt die Firma Gus durch. Infos unter Telefon 0721 386461.
Solarenergie
Informationen und Beratung hierzu erhalten Sie bei der Kundenberatung der Stadtwerke Karlsruhe unter Telefon 0721 599-2222.
Sperrmüll
Was zum Spermüll gehört und wann dieser abgeholt wird erfahren Sie beim Eienbetrieb Team Sauberes Karlsruhe unter Telefon115.
Spielplätze
Die Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze in Karlsruhe unterliegt den einzelnen Bezirken des Gartenbauamtes.
Springbrunnen
siehe "Brunnen"
Stickstoffdioxid (NO2)
Stickstoffoxide (NOX) entstehen bei Verbrennungsprozessen mit hohen Temperaturen, wobei in Ballungsgebieten der Straßenverkehr die bedeutendste Quelle ist. Zunächst wird überwiegend Stickstoffmonoxid (NO) freigesetzt. Erst in der Atmosphäre erfolgt eine weitere Oxidation zu Stickstoffdioxid (NO2). Stickstoffdioxid greift die Atemschleimhäute an und beeinträchtigt die Atemwegsfunktionen. Insbesondere für Asthmatiker stellen sie eine Gefahr dar, da sie eine Bronchienverengung herbeiführen können. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde für Stickstoffdioxid europaweit der 1-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m3 festgelegt, der nicht öfter als 18mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m3. Um die Grenzwertüberschreitungen in den Griff zu bekommen, ist es wichtig, dass die neue Abgasnorm EURO 6 auch im realen Verkehr und nicht nur unter Laborbedingungen zu weniger Emissionen führt.
Strahlenschutz
Informationen zum Thema Strahlenbelastung und -schutz erhalten Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 10 01 49, 38201 Salzgitter, Telefon 01888 333-0, Email: ePost@bfs.de. Für betrieblichen Strahlenschutz (zum Beispiel: Röntgengeräte in Arztpraxen) im Stadt- und Landkreis Karlsruhe ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe zuständig .
Straßenreinigung
Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe, Ottostr. 21, 76227 Karlsruhe, Telefon 0721 133-7031
Streuobstwiesen
Fragen zu den Karlsruher Streuobstwiesen beantwortet Ihnen die Obst- und Gartenbauberatung des Liegenschaftsamtes, Lammstr. 7, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 133-2380, Email: la@karlsruhe.de
Streusalz
Die Anwendung von Streusalz bei Schnee und Glatteis ist gemäß der städtischen Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege verboten! Gemäß dieser Satzung hat jeder Straßenanlieger (Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Besitzer eines Grundstückes, das an eine öffentliche Straße anschließt oder einen Zugang über diese hat) den Gehwegbereich auf der gesamten Grundstückslänge von Abfall, Schmutz, Laub und Wildpflanzenbewuchs freizuhalten. Gehflächen sind von Schnee und auftauendem Eis sowie bei Glätte zu bestreuen. Zum Bestreuen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Asche, Sand oder Splitt verwendet werden. Salze oder salzhaltige Stoffe sind verboten. Nach Ende des Bedarfs ist das zurückverbleibende Streugut zu entfernen. Die Gehflächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt und bestreut sein. Wenn danach Bedarf auftritt, ist unverzüglich, auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr. Weitere Fragen beantwortet Ihnen der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe unter Telefon 115.
Auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ist das Füttern von Tauben grundsätzlich verboten! (Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über die Bekämpfung zur Taubenplage). Bei Taubenproblemen in ihrem privaten Wohnumfeld schreitet die Stadt Karlsruhe in der Regel nicht ein. Bauliche Maßnahmen um ein Gebäude taubensicher zu machen bieten Schädlingsbekämpfer in Form von Netzen, Abwehrstäben oder Ähnlichem an. Adressen finden Sie im Branchenfernsprechbuch "Gelbe Seiten" unter "Schädlingsbekämpfung". Nähere Informationen über "Stadttauben" und zum "Karlsruher Taubenkonzept" erfahren Sie beim Verein Stadttaubenkonzept Karlsruhe e. V., Tel. 0170 5470174, E-Mail: dieter.goetz-dumbeck@kit.edu
Das Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe, Abteilung öffentliche Sicherheit ist zuständig wenn es um die Verfolgung illegaler Fütterungen von Tauben geht.
Tiefflieger
siehe unter "Lärmbelästigungen"
Tierbestattungen
Das Tierheim in der Hermann-Schneider-Allee 20 (Daxlanden) unterhält einen Tierfriedhof. Aus wasserschutzrechtlichen Gründen dürfen die Tiere nur in Jute- oder Leinensäcke gehüllt, bestattet werden. Sollte eine andere Bestattungsart gewünscht sein, ist dies vorab mit der Unteren Wasserbehörde beim Zentralen Juristischen Dienst zu klären.
Tierseuchenbekämpfung
Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Durlacher Allee 62, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 133-7110. Ein Einschreiten erfolgt nur bei öffentlich-rechtlichen Belangen (Gesundheitsgefahr). Liegen privatrechtliche Hintergründe vor (zum Beispiel: Taubenfüttern im Hinterhof) ist ein Tätigwerden seitens der Stadtverwaltung nicht möglich.
Tiertaxi
Das Tiertaxi ist eine private Organisatin zur Rettung herrenloser oder verletzter Tiere. Das Tiertaxi kommt nur auf Veranlassung der Polizei.
Tiere, verletzte
Sollten Sie, insbesondere im Straßenraum, ein verletztes Wildtier finden, benachrichtigen Sie sicherheitshalber den zuständigen Polizeiposten. Dieser ruft gegebenenfalls das Tiertaxi zu Hilfe. Vergewissern Sie sich jedoch vorher, ob das Tier wirklich verletzt ist oder sich nur niedergelassen hat. Hände weg von größeren, wehrhaften Tieren. Ein wütender Schwan ist ein ernst zu nehmender Gegner. Kleinere Tiere (Vögel) können beim Karlsruher Tierheim in der Hermann-Schneider-Allee oder bei privaten Tierschutzorganisationen gemeldet oder abgegeben werden. Haben Sie eine Fledermaus gefunden, wenden Sie sich bitte an den Umwelt- und Arbeitsschutz (Telefon 133-3101).
Tierzuchtanlagen
In Reinen Wohngebieten sind nach der Baunutzungsverordnung nicht erlaubt. In Allgemeinen Wohngebieten ist die Haltung von Nutztieren wie zum Beispiel: Hasen, Hühner, Schweine, Schafe, Ziegen etc. erlaubt. Auf eine natürliche und artgerechte Haltung der Tiere ist zu achten. Verstöße hiergegen können an die Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Durlacher Allee 62, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 133-7110, gemeldet werden. Fragen zur Festmistentsorgung und Tierhaltung (auch von Bienenstöcken) beantwortet das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Karlsruhe, Telefon 07251 74-1700.
Toilettenwagenvermietung
Adressen findet man im Branchenfernsprechbuch "Gelbe Seiten".
Trinkwasserbrunnen
siehe "Brunnen"
Trinkwasseruntersuchung
Bei Karlsruher Haushalten berät die Kundenberatung der Stadtwerke Karlsruhe. Ansonsten werden Trinkwasseruntersuchungen gegen Entgelt von Chemischen Laboren durchgeführt. Adressen findet man im Branchenfernsprechbuch "Gelbe Seiten".
Umweltmeldestelle des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Postfach 103439, 70029 Stuttgart, Telefon 0711 126-2626, Email: umwelt.meldestelle@um.bwl.de. Das Telefon ist rund um die Uhr erreichbar. Außerhalb der Dienstzeiten zeichnet ein Anrufbeantworter die eingehenden Anrufe auf. Meldungen können auch per Fax unter 0711 22249572626 gesendet werden.
Umweltbildung
bereitet Umweltwissen so auf, dass es insbesondere für Kinder und Jugendliche vermittelbar ist. Für Karlsruher Schulen bietet Umwelt- und Arbeitsschutz kostenlos eine umweltpädagogische Unterstützung an. Eine Liste mit Unterrichtseinheiten finden Sie auf unseren Umweltbildungsseiten im Internet. Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon 0721 133-3101. Auch bei anderen umweltbezogenen Dienststellen finden Lehrkräfte Unterstützung (Stadtwerke Karlsruhe, Team Sauberes Karlsruhe). Eine Übersicht über die Angebote in Karlsruhe ist auch über das Umweltbildungsportal abrufbar.
Umweltlogos und -zeichen
siehe "Gütesiegel"
Umweltschutz
Bei der Stadtverwaltung Karlsruhe sind folgende Dienststellen mit dem Thema Umweltschutz betraut:
- Team Sauberes Karlsruhe (115); siehe: Abfall
- Stadtwerke Karlsruhe (0721 599-2222), siehe: Energie- und Wasserversorgung
- Tiefbauamt, Klärwerk (0721 133-7460); siehe: Abwasser
- Umwelt- und Arbeitsschutz (0721 133-3101); allgemeiner Umweltschutz, Naturschutz, betrieblicher Umweltschutz, Altlasten, Umweltbildung, Arbeitsschutz, Klimaschutz
- Zentraler Juristischer Dienst, Untere Verwaltungsbehörden im Umweltrecht (Wasser-, Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde, Naturschutzbehörde, Immissionsschutzbehörde)
Umweltzentrum BUZO
Kronenstraße 9, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 380575, Email: buzo@umweltzentrum-karlsruhe.de, Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14 bis 17 Uhr.
Umweltzone
Die Umweltzone in Karlsruhe wurde zum 1. März 2023 aufgehoben.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Erdaushub
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Erdaushub erteilt der Fachbereich Wasser, Abfall, Boden beim Umwelt- und Arbeitsschutz unter 0721 133-3101
Unkrautvernichtungsmittel
siehe "Pflanzenschutzmittel"
UV-Index
Vorhersagen und Tipps erhalten Sie beim Deutschen Wetterdienst.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucher unter anderem auch über umweltrelevante Themen (Bauen, Wohnen, Lebensmittel). Die Beratung ist kostenpflichtig und erfolgt per Telefon, Email oder vor Ort (nach Terminabsprache). Die Karlsruher Außenstelle befindet sich in der Kaiserstr. 167, 4. OG. 76133 Karlsruhe, Telefon 0711/669110. Allgemeine Öffnungszeiten: Montag 14 bis 18 Uhr, Mittwoch 10 bis 14 Uhr.
Vergiftungen
Bei Vergiftungen sollten Sie umgehend einen Notarzt verständigen und sich anschließend an die Vergiftungs-Informationszentrale der Uniklinik Freiburg, Mathildenstraße 1, 79106 Freiburg, Telefon 0761 19240 (24-Stunden-Notruf) wenden. Email: giftinfo@uniklinik-freiburg.de
Wärmedämmung
Informationen und Beratung hierzu erhalten Sie bei der Kundenberatung der Stadtwerke Karlsruhe, Telefon 0721 599-2222.
Waldpädagogik
Die Waldpädagogik Karlsruhe ist ein Gemeinschaftsprojekt der Forstverwaltungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. FörsterInnen aus dem Stadt- und Landkreis, eine Sponsorförsterin und Freie MitarbeiterInnen bieten in den Wäldern rund um Karlsruhe eine breite Palette von Aktivitäten zum Thema Wald. Seit der Gründung 1996 haben mehr als 100.000 Menschen in ca. 6.000 Veranstaltungen den Lebensraum Wald besser kennen gelernt. Für jede Altersgruppe werden speziell zugeschnittene Programme rund um das Ökosystem Wald angeboten. Das Waldklassenzimmer im stadtnahen Hardtwald bietet Räumlichkeiten zum Werken und Basteln. Ein großes Außengelände mit den verschiedensten Biotopen, einem Sinnenpfad und Abenteuerwald laden zum Spielen und Entdecken ein. Waldzentrum, Linkenheimer Allee 10, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 133-7353, Fax 0721 75099086, Email: forstamt@karlsruhe.de
Wanderfalken
Unsere größte Falkenart ist in Baden-Württemberg ein seltener Vogel - doch Karlsruhe kann sich über mehrere Brutpaare freuen. Bilder und weitere Informationen finden Sie auf unserer "Wanderfalkenseite".
Wasserhärte
Das Karlsruher Trinkwasser hat den Härtegrad 3 (16 bis 19 Grad deutscher Härte).
Wasserqualität
Auskünft über die Qualität des Karlsruher Trinkwassers erteilt die Kundenberatung der Stadtwerke Karlsruhe unter Telefon 0800 200 300 6. Die Wasserqualität der Karlsruher Baggerseen wird nur nach ökologischen Richtlinien gemessen, da das Baden in den Karlsruher Seen (ausgenommen ein Teilbereich des Grötzinger Baggersees) und öffentlichen Gewässern untersagt ist (sie auch unter den Stichwörtern "Baggerseen" und "Badegewässer").
Hygienische Paramter entsprechend der Badegewässerrichtlinie im Grötzinger Baggersee werden regelmäßig durch das Gesundheitsamt überprüft.
Wasserschutzgebiete
Ein Wasserschutzgebiet ist Teil eines Trinkwassereinzugsgebietes, in dem zum Schutz des (Grund-)Wassers Nutzungsbeschränkungen erlassen sind. Es ist in mehrere Zonen gegliedert, für die abgestufte Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten.
- Zone I (Fassungsbereich)
- Zone II (Engere Schutzzone)
- Zonnen III A und III B (Weitere Schutzzone)
Auf Karlsruher Gemarkung liegen folgende Wasserschutzgebiete:
- Durlacher Wald
- Hardtwald (teilweise Gemarkung Stutensee) und
- Kastenwört (teilweise auf Gemarkung Rheinstetten)
Allgemeine Informationen und Auskünfte für den Karlsruher Bereich erhalten Sie bei der Kundenberatung der Karlsruher Stadtwerke, Telefon 0721 599-2222 und beim Umwelt- und Arbeitsschutz unter Telefon 0721 133-3101.
Wasserschutzpolizei
siehe "Polizeipräsidium Karlsruhe"
Wasserwerk Rheinwald bei Elchesheim-Illingen
Interessierte Gruppen können Ihre Anfrage bezüglich einer Führung durch das Wasserwerk an die Stadtwerke Karlsruhe, Telefon 0721 599-3202, richten.
Wespen
Haben Sie ein Wespennest an Ihrem Haus festgestellt? Dann sollten Sie zunächst überlegen, ob und wie ein Zusammenleben mit den Tieren für wenige Monate möglich sein könnte, zum Beispiel durch das Anbringen von Fliegengittern oder für ein Weilchen keinen Kuchen im Garten zu essen.
Denn: Wespen sind wie alle Wildtiere geschützt und dürfen ohne vernünftigen Grund NICHT getötet werden.
Ein vernünftiger Grund könnte eine gefährliche Nähe zu Allergikern oder Kleinkindern sein. In diesen Fällen kann man das Nest von einem Schädlingsbekämpfer entfernen lassen. Wenn man aber einige Verhaltensregeln beachtet und nicht allergisch auf Wespenstiche reagiert, sind Wespen ungefährlich.
Bestimmte heimische Wespenarten (Kreisel-, Knopfhornwespen, Hornissen...) stehen lautVerordnung zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sogarunterbesonderemoder sogarstrengem Artenschutz.
Wespen sind nützlich, denn wie viele andere Insekten bestäuben sie Blüten. Wespen sind aber auch Fleischfresser und jagen andere Insekten wie Fliegen, Mücken, Blattläuse und kleine Raupen und vernichten auf ganz natürliche Art jede Menge Schädlinge, was sowohl der Landwirtschaft als auch Hobbygärtnern zugutekommt. Darüber hinaus fressen sie tote Tiere, sind also daran beteiligt, Aas zu zerlegen und zu zersetzen. Fragen beantwortet gerne der Fachbereich Ökologie beim Umwelt- und Arbeitsschutz unter Telefon 0721 133-3101.
Wetterdaten
Die Wetterstation Karlsruhe des Deutschen Wetterdienstes wurde zum 31.10.2008 abgebaut. Am 01.11.2008 wurde die neue Wetterstation Rheinstetten (Heckerweg 3) in Betrieb genommen. Die Daten können beim Deutschen Wetterdienst (DWD) online abgerufen werden. Haben Sie nach einem Unwetter einen Schaden an Hab und Gut zu beklagen und benötigen für die Versicherung ein Gutachten? Auch das bekommen Sie beim Deutschen Wetterdienst. Weiterhin wurde im August 2009 von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) auf dem Dach der Heinrich-Hübsch-Schule eine neue Wetterstation errichtet. Sie ersetzt die alte Station auf dem Rathausdach, die seit April 2004 in Betrieb war. Die Wetterstation misst Temperatur, Luftfeuchte, Niederschlag, Globalstrahlung, Luftdruck, Wind und Windrichtung. Zum Einsatz kommen moderne, geeichte Geräte, die auch regelmäßig nachkalibriert werden. Beispielsweise wird Wind und Windrichtung nicht mit Wetterfahne und Windrad, sondern mit einem Ultraschallsensor gemessen. Die Daten werden per Funk (GSM) zur LUBW und zum Webserver der Stadt übermittelt. Gemessen wird jede Minute, für die Auswertung werden 10-Minutenblöcke herangezogen und entsprechend auf karlsruhe.de angezeigt.
Wildtiere
Wo Menschen leben, finden auch Wildtiere einen Lebensraum. Auch in Karlsruhe ist das zwischenzeitlich ein Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger beschäftigt. Insbesondere auf die Fragen, was beim Umgang mit solchen Tieren zu beachten ist oder welche Vorsorgemaßnahmen jede und jeder Einzelne in seinem persönlichen Umfeld treffen kann, hat das Merkblatt "Wildtiere erobern die Stadt" hilfreiche Antworten. Es erläutert die rechtliche Situation und gibt allgemeine Hinweise und praktische Tipps.
Windenergie
Auf Karlsruher Gemarkung befinden sich einige Windkraftanlagen (ehem. Deponie West "Windmühlenberg" und beim Hofgut Maxau). Informationen erhalten Sie beim Agenda21-Arbeitskreis Energie oder bei der Windmühlenberg GmbH.
Winterdienst
Für den Winterdienst im öffentlichen Straßenbereich ist die Straßenreinigung des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe zuständig.
Wirtschaftskontrolldienst
siehe "Polizeipräsidium Karlsruhe"
Xylole und andere flüchtige organische Substanzen
Organische Lösungsmittel, die Einsatz finden bei Lacken, Farben oder Klebern. Oft sind sie auch Ausgangsstoff von Kunststoffen. Beim Verdunsten werden sie eingeatmet und können narkotisierend oder stärker nervenschädigend wirken. Xylole, Toluol oder Methylacetat sind geläufige Beispiele und finden sich in Folienschreibern, Nagellack oder lösemittelhaltigen Allesklebern. Diese Produkte sind nicht geeignet für Kinder. Lösemittelfreie Alternativen sind im Handel erhältlich.
Ytong
Unter dem Handelsnamen Ytong oder Hebel versteht man Porenbetonsteine zum Hausbau. Sie bestehen aus umweltfreundlichen Materialien wie Kalk, Sand, Zement und kleinen Mengen Aluminium als Treibmittel, besitzen sehr gute Wärmedämmwerte und sind einfach zu bearbeiten.
Zivildienst
Der Zivildienst wurde zum 01. Juli 2011 eingestellt. An seine Stelle trat dann der sogenannte "Bundesfreiwilligendienst".
Zivildienstschule (Bundesfreiwilligendienst)
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Bildungszentrum Karlsruhe (ehem. Zivildienstschule), Schwarzwaldstr. 78 a, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721 933804-0, Email: Bildungszentrum.Karlsruhe@bafza.bund.de
Zuschüsse
Die Stadt Karlsruhe gewährt unter anderem Zuschüsse für folgende Bereiche:
- Energie (Einbau von Heizungsanlagen, Brennwerttechnik). Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Energieberatung der Stadtwerke unter Telefon 0721 599-2121. Bei Fragen zu Photovoltaik- oder Erdwärmeanlagen erhalten Sie unter Telefon 0721 599-2222 ausführliche Informationen. Informationen über die Förderung bei der der Anschaffung eines Erdgasfahrzeuges oder E-Bikes erhalten Sie benfalls bei der Kundenberatung der Stadtwerke Karlsruhe unter Telefon 0721 599-2222.
- Lärmschutz (Einbau von Lärmschutzfenstern, Schallschutzprogramm der Stadt Karlsruhe). Informationen bekommen Sie beim Liegenschaftsamt, Abteilung Wohnraumförderung unter Telefon 0721 133-6415.
- Begrünung / Bodenentsiegelung (Entsiegelungsmaßnahmen, Fassaden-, Hof- und Dachbegrünung). Auskünfte erteilt das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe unter Telefon 0721 133-6726.